Glossar

 

  • Wechsel

    Der Wechsel ist ein vom Emittenten (dem Aussteller) unterzeichnetes und datiertes, handelbares Wertpapier. Er beinhaltet eine unbedingte Anweisung bzw. einen Befehl an den Schuldner (den Bezogenen), bei Fälligkeit eine bestimmte Geldsumme an eine bestimmte Person oder an dessen Order zu zahlen. Ist der Schuldner einverstanden, akzeptiert er durch seine Unterschrift auf dem Wechsel. Das Format, der Inhalt und die rechtlichen Folgen sind gesetzlich geregelt.

  • Wechselkursmechanismus II (WKM II)

    Wechselkursvereinbarung, die den Rahmen für die wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Euroraums und den nicht zu Beginn der dritten Etappe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) diesem Gebiet zugehörigen EU-Mitgliedstaaten bildet.

  • Welthandelsorganisation (WHO)

    Die Welthandelsorganisation (WHO) wurde 1995 gegründet und hat die Aufgabe, über die Einhaltung der für den Handel zwischen den Ländern geltenden Regeln zu wachen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, für den reibungslosen Verlauf, die Vorhersehbarkeit und die Freiheit des Handels zu sorgen.

  • Werner-Vertrag

    Der Werner-Vertrag (nach dem luxemburgischen Premierminister benannt) vom Oktober 1970 beinhaltete einen Plan zur stufenweise Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion.

  • Wirtschafts- und Finanzausschuss

    Dieser Ausschuss besteht aus den Leitern der Staatskasse und den Vizepräsidenten der nationalen Zentralbanken der Europäischen Union sowie aus zwei Vertretern der Europäischen Zentralbank und zwei Vertretern der Europäischen Kommission (insgesamt 34 Mitglieder). Seine Aufgabe ist es, die Sitzungen der EU-Finanzminister und der Euro-Gruppe vorzubereiten.

  • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

    Der Maastricht-Vertrag unterscheidet drei Etappen auf dem Weg zur WWU in der Europäischen Union (EU). Die erste Etappe der WWU begann im Juli 1990 und endete am 31. Dezember 1993; sie war vor allem durch die Beseitigung aller interner Hindernisse für den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU gekennzeichnet. Die zweite Etappe der WWU, die am 1. Januar 1994 begann, war maßgeblich von der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), dem Verbot der Finanzierung des öffentlichen Sektors und seinem privilegierten Zugang zu den Finanzinstituten sowie von der Notwendigkeit geprägt, exzessive Haushaltsdefizite zu vermeiden. Die dritte Etappe begann am 1. Januar 1999 mit der Übertragung der geldpolitischen Kompetenzen an die EZB und der Einführung des Euros. Der Prozess der WWU-Gründung wurde am 1. Januar 2002 mit dem Übergang auf das Euro-Bargeld abgeschlossen.

  • Wirtschaftsanalyse

    Neben der monetären Analyse eine der beiden Pfeiler der EZB-Rahmenbedingungen für die umfassende Analyse der Risiken für die Preisstabilität, die die Grundlage für die geldpolitischen Entscheidungen des EZB-Rats bilden. Die Wirtschaftsanalyse richtet sich vornehmlich auf die Bewertung der aktuellen wirtschafts- und finanzpolitischen Entwicklungen und der kurz- und mittelfristigen Risiken, die aufgrund der Wechselwirkung von Angebot und Nachfrage auf den Güter-, Dienstleistungs- und Faktormärkten in diesem Zeithorizont für die Preisstabilität entstehen können. Dabei wird insbesondere auf die Notwendigkeit geachtet, die Art der wirtschaftlichen Schocks, ihren Einfluss auf die Kosten- und Preisentwicklung und die kurz- und mittelfristigen Perspektiven ihrer Auswirkung auf die Wirtschaft zu bestimmen (vgl. monetäre Analyse).

  • Wirtschaftszweig

    Ein Wirtschaftszweig ist eine Gruppe von Unternehmen, die gleichartige Produkte herstellen.