Glossar

 

  • EONIA (Euro overnight index average)

    Auf der Basis effektiver Umsätze berechneter Durchschnittszinssatz für Tagesgeld im Euro-Interbankengeschäft. Er wird als gewichteter Durchschnitt der Sätze für unbesicherte Euro-Übernachtkontrakte, die von einer Gruppe repräsentativer Banken gemeldet werden, berechnet.

  • EZB-Rat

    Oberstes Entscheidungsorgan der Europäischen Zentralbank (EZB). Er besteht aus allen Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben.

  • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (SRM)

    Mit dem SRM werden Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Investmentfirmen im Euroraum und anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Der SRM ist eine zentrale Komponente der Bankenunion.

  • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)

    Mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) gibt es einen neuen Rahmen für die Bankenaufsicht in Europa. Er umfasst die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden der teilnehmenden EU-Länder. Sein Hauptzweck besteht darin, die Sicherheit und Solidität des Bankensystems in Europa zu gewährleisten sowie die Finanzintegration und -stabilität in Europa zu stärken. Der SSM stellt einen wichtigen Meilenstein bei der Schaffung einer Bankenunion in der EU dar.

  • Einlagefazilität

    Ständige Fazilität des Eurosystems, die es den Gegenparteien ermöglicht, Guthaben zu einem vorher festgesetzten Zinssatz bei einer Zentralbank anzulegen.

  • Eintragung mit Namen

    Vermerk in einem speziellen Verzeichnis ('Hauptbuch') mit Angabe der Identität des Gläubigers und der Höhe seiner Schuldforderung.

  • Elektronisches Geld (e-money)

    Elektronische Geldwertreserve auf einem technischen Träger, der weitgehend als vorausbezahltes Inhaberinstrument verwendet werden kann, um Zahlungen an Drittinstitute vorzunehmen, ohne dass die Transaktion über Bankkonten laufen muss.

  • Ergebnisrechnung (Jahresabschluss)

    Die Ergebnisrechnung gibt einen Überblick über die Einnahmen- und Ausgabenströme eines bestimmten Zeitraums, dem so genannten "Geschäftsjahr". Bei der Ergebnisrechnung wird unterschieden zwischen dem betrieblichen Ergebnis, dem Finanzergebnis und dem außerordentlichen Ergebnis.

  • Erweiterter Rat (EZB)

    Eines der Entscheidungsorgane der EZB. Er besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB und den Gouverneuren aller nationalen Zentralbanken der EU.

  • Euribor (Euro Denominated Interbank Offered Rate)

    Durchschnittszinssatz, zu dem ein erstklassiges Kreditinstitut bereit ist, einem anderen Kreditinstitut mit höchster Bonität Euro-Gelder zur Verfügung zu stellen. Der EURIBOR wird täglich für Interbankeinlagen mit einer Laufzeit von einer Woche sowie von einem bis zwölf Monaten als Durchschnitt der von repräsentativen Banken verlangten Zinssätze ermittelt und auf drei Dezimalstellen gerundet.

  • Euro

    Name der europäischen Einheitswährung, der auf der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen wurde.

  • Euro-Gruppe

    Informelles Gremium der Mitglieder des ECOFIN-Rats, die die Länder des Euro-Währungsgebiets vertreten. Es tritt regelmäßig zusammen (im Allgemeinen vor den Sitzungen des Ecofin-Rats), um über Fragen der gemeinsamen Verantwortlichkeit der Länder des Euroraums für die gemeinsame Währung zu diskutieren.

  • Euro-Währungsgebiet

    Die 20 EU-Länder, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, bilden zusammen das Euro-Währungsgebiet. Gemäss dem Vertrag von Maastricht führen sie unter der Verantwortung des EZB-Rates eine einheitliche Geldpolitik durch. 2023 umfasst das Euro-Währungsgebiet Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Auch die Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt verwenden den Euro. Hierfür wurde eine formelle Währungsvereinbarung mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen. Montenegro und der Kosovo verwenden ebenfalls den Euro, jedoch ohne formelle Währungsvereinbarung.

  • Euroclear

    Unternehmen, bei dem Wertpapiere deponiert werden und das für den Handel mit und die Abwicklung von Transaktionen mit ausländischen Wertpapieren und grenzüberschreitenden Geschäften mit nationalen Titeln sorgt.

  • Europäische Kommission

    Institution der Europäischen Gemeinschaft, die für die Durchführung der Bestimmungen des Maastricht-Vertrags verantwortlich ist. Die Kommission bestimmt die Grundzüge der EU-Politik, legt EU-Gesetzesentwürfe vor und übt in bestimmten Bereichen Befugnisse aus. Auf wirtschaftlichem Gebiet schlägt die Kommission allgemeine wirtschaftspolitische Leitlinien vor und berichtet dem EU-Rat über die Wirtschaftsentwicklung und -politiken. Sie überwacht die öffentlichen Finanzen im Rahmen der multilateralen Aufsicht und erstattet dem Rat Bericht.

  • Europäische Währungsschlange

    Am 24. April 1972 beschlossen Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande, dass die Wechselkurse ihrer Währungen nicht um mehr als 2,25 % voneinander abweichen dürfen. Dieses System ist unter dem Namen „Währungsschlange“ bekannt.

  • Europäische Zentralbank (EZB)

    Die EZB steht im Zentrum des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems und besitzt Rechtspersönlichkeit gemäß Gemeinschaftsrecht. Sie sorgt dafür, dass die dem Eurosystem und dem ESZB übertragenen Aufgaben von ihr selbst oder von den nationalen Zentralbanken nach Maßgabe der Statuten des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank erfüllt werden. Die EZB wird vom EZB-Rat, vom Direktorium und von einem dritten Entscheidungsgremium, dem Erweiterten Rat, geleitet.

  • Europäischer Rat

    Verleiht der Europäischen Union die notwendigen Entwicklungsimpulse und legt die allgemeinen Leitlinien der entsprechenden Politik fest. Der Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission.

  • Europäisches Finanzaufsichtssystem

    Die Aufgabe des Europäischen Finanzaufsichtssystems, ist die Sicherstellung der Aufsicht über das Finanzsystem der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) umfasst das ESFS die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), und die zuständigen Behörden bzw. die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten.

  • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

    Besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller EU-Mitgliedstaaten, d. h. es umfasst neben den Mitgliedern des Eurosystems die NZBen der Mitgliedstaaten, die noch nicht den Euro eingeführt haben. Das ESZB wird vom EZB-Rat, dem EZB-Direktorium und dem dritten Beschlussorgan der EZB, dem Erweiterten Rat, verwaltet

  • Europäisches Währungsinstitut (EWI)

    Eine temporäre Institution, die zu Beginn der 2. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1994 gegründet wurde. Bei der Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde das EWI aufgelöst.

  • Europäisches Währungssystem

    Zwischen März 1979 und Januar 1999 bildeten die Länder der Europäischen Gemeinschaft das Europäische Währungssystem (EWS). Der Wechselkursmechanismus des EWS beruhte auf einem System von vereinbarten Leitkursen zwischen den teilnehmenden Währungen. Gemäss dem Vertrag von Maastricht wurde das EWS 1999 in die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) umgewandelt.

  • Eurosystem

    Das Eurosystem umfasst die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben (siehe auch Euro-Währungsgebiet). Das Eurosystem wird vom EZB-Rat und dem Direktorium der EZB geleitet. Das Eurosystem ist die Währungsbehörde, die alle Entscheidungen für das gesamte Euro-Währungsgebiet trifft. Danach muss jede nationale Zentralbank diese Entscheidungen in ihrem eigenen Land umsetzen.