Glossar

 

  • Gegenpartei

    Vertragspartner eines Finanzgeschäfts (z. B. jede Partei, die ein Geschäft mit einer Zentralbank durchführt).

  • Geldmarkt

    Markt, auf dem sich die Kreditinstitute kurzfristige Kredite (in der Regel bis zu einem Jahr) gewähren, um ihre Einlagen beim Eurosystem anzupassen. Im Euro-Währungsgebiet ist der Geldmarkt vereinheitlicht: Jedwede Zinsspanne zwischen einzelnen Ländern würde zu Arbitrage führen.

  • Geldmenge

    Im engen Sinne die Gesamtheit der Guthaben, die als Zahlungsmittel dienen, wie Banknoten und Münzen (Bargeld) und Sichteinlagen (Buchgeld). Im weiten Sinne umfasst die Geldmenge auch Guthaben, die recht kurzfristig und ohne größeren Kostenaufwand in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, wie z. B. Spareinlagen.

  • General Agreements to Borrow (GAB)

    Im Jahre 1962 von den zehn reichsten IWF-Mitgliedstaaten, darunter Belgien, getroffene Vereinbarung, um neben den festen Beiträgen dem Fonds zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Die GAB-Teilnehmer werden G-10 genannt, obgleich die Schweiz 1964 das elfte Mitgliedsland wurde.

  • Generalkomissariat für den Euro

    Das Generalkomissariat für den Euro wurde im November 1996 in Belgien gegründet, um die Initiativen des öffentlichen und privaten Sektors hinsichtlich des Übergangs auf die europäische Einheitswährung zu koordinieren und zu fördern und einen möglichst fließenden Übergang auf den Euro zu erreichen. Es war bei der Belgischen Nationalbank angesiedelt, die Mitarbeiter dafür abstellte und für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgte. Das Generalkomissariat für den Euro wurde kurz nach Einführung des Euro-Bargelds im Frühjahr 2002 aufgelöst.

  • Gesetzlicher Kurs

    Der gesetzliche Kurs ist die vom Gesetz vorgeschriebene Pflicht, ein bestimmtes Währungsinstrument zur Zahlung anzunehmen. Die belgische Banknote wurde erst 1873 gesetzliches Zahlungsmittel.

  • Gutt-Operation

    Währungssanierungsoperation, die nach dem Zweiten Weltkrieg unter der Leitung von Finanzminister Camille Gutt mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Geldmenge zu verringern und die Preise zu stabilisieren. Die Geldzeichen wurden aus dem Umlauf genommen und die Bankeinlagen sowie die Sicht- und Terminkonten gesperrt. Das „vorübergehend nicht verfügbare Geld“ wurde 1949 freigegeben, während die „endgültig gesperrten“ Beträge ab den Fünfzigerjahren in Tranchen zurückgegeben wurden.