Der Geschäftsbericht

  • Große Gesellschaften müssen ihren Geschäftsbericht zusammen mit dem Jahresabschluss hinterlegen, und zwar in derselben Sprache und auf demselben Datenträger. 
  • Kleine Gesellschaften müssen keinen Geschäftsbericht aufstellen und genauso wenig hinterlegen.
  • Seit dem Inkrafttreten des Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) müssen die Organe von nicht kleinen Vereinigungen, Internationale Vereinigungen oder Stiftungen einen Geschäftsbericht erstellen. Dieser Geschäftsbericht wird zeitgleich mit dem Jahresabschluss hinterlegt und veröffentlicht. Diese Verpflichtung ist in den Artikeln 3:47, §7, zweiter Absatz; 3:48 (Vereinigungen und Internationale Vereinigungen); 3:51, §7, zweiter Absatz und 3:52 (Stiftungen) GGV festgeschrieben.