Das Gesetz sieht die Hinterlegung auf elektronischem Wege als Regelfall vor
In der Praxis werden lediglich nur noch 0,2% aller von der Nationalbank angeforderten Dokumente auf Papier hinterlegt. Wie bereits erwähnt sieht das Gesetz eine Hinterlegung auf elektronischem Wege als Regelfall vor.
Der Jahresabschluss und sämtliche zusammen mit dem Jahresabschluss zu hinterlegenden Unterlagen, müssen in einundderselben Sprache erstellt werden
Die Pflicht zur Aufstellung und Hinterlegung des konsolidierten Abschlusses und des konsolidierten Geschäftsberichtes ist gesetzlich bestimmt.
Gebührenzuschlag und andere spezifische Folgen bei Nicht- Hinterlegung oder verspäteter Hinterlegung
Die Nicht-Hinterlegung oder verspäteter Hinterlegung des Jahresabschlusses kann mehrere Folgen haben.
Der sogenannte "Hinterlegungsvermerk des Jahresabschlusses" gilt als Nachweis der Hinterlegung und Zahlung.
Eine juristische Person kann auf eigene Initiative hin oder infolge einer Frage der Belgischen Nationalbank, eine Berichtigung eines vorher hinterlegten Jarhresabschlusses oder konsolidierten Jahresabschlusses hinterlegen. Die Berichtigung ersätzt jedoch nicht den vorher hinterlegten Jahresabschluss, d.h. die initielle Hinterlegung bleibt verfügbar für Konsultierung, auch nachdem die Berichtigung hinterlegt wurde.
Ein Jahresabschluss muss von der Nationalbank zurückgewiesen werden, wenn er die geltenden technischen und/oder Formbedingungen nicht erfüllt oder wenn die Hinterlegungskosten nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Außerdem kann der Hinterleger einen Jahresabschluss vor der endgültigen Verarbeitung selbst löschen, wenn dieser über das Internet eingereicht wurde.