Die Erfassungskriterien
Folgende Kriterien führen zur Erfassung der Zahlungsvorfälle aus Kreditverträgen:
- bei Teilzahlungsverkaufen, Teilzahlungskrediten, Leasingverträgen und hypothekarkredieten in dieser Form :
- wenn drei Raten nicht oder nicht vollständig gezahlt wurden oder
- wenn eine fällige Rate drei Monate lang nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde oder
- wenn die Beträge von noch ausstehenden Raten sofort fällig wurden.
- bei Kreditgewährungen und hypothekarkredieten in dieser Form:
- wenn ein Betrag an Kapital und/oder Gesamtkosten gemäss den Bedienungen des Kreditvertrages fällig wird und dieser in einer Frist von drei Monaten nicht oder unvollständig zürückbezahlt wurde, oder
- wenn das Kapital vollständig einforderbar geworden ist und der geschuldete Betrag nicht oder unvollständig zurückbezahlt wurde, oder
- wenn der insgesamt zurückzuzahlende Betrag nicht binnen des Monats nach Ablauf der Nullstellungsfrist nicht zurückgezahlt wurde.