Melden

Verbraucher können selbst ihre Daten nicht an die ZPK übermitteln. Die Meldung von Daten an die Zentrale für Privatkredite (ZPK) erfolgt ausschließlich durch Kreditgeber. Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben.

Neben den Kreditgebern sind auch Kreditversicherungs-gesellschaften und Inkassounternehmen meldepflichtig. Dies ist der Fall, wenn sie die Rechte aus einem Kreditvertrag übernommen haben. 

Inhalt der Meldung

Kreditgeber müssen der ZPK folgende Informationen übermitteln:

  • die Identifikationsdaten des Kreditnehmers: die Identifizierungsnummer im Nationalregister natürlicher Personen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse.
  • die Merkmale des Kreditvertrags: Kreditart, Vertragsnummer und
    • bei einem Verbraucherkredit in Form eines Teilzahlungskaufs, eines Finanzierungsleasings oder eines Teilzahlungskredits oder bei einem Hypothekenkredit mit beweglichen Zweck in einer dieser Formen: der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag, den Betrag der Rate bei gleicher Ratenhöhe, den Betrag der ersten Rate bei ungleicher Ratenhöhe die Anzahl der Raten, die anfängliche Periodizität der Raten und das Datum der ersten und der letzten Rate
    • bei einer Krediteröffnung: den Kreditbetrag und ggf. das Datum des Vertragsendes;
    • bei einem Hypothekenkredit mit unbeweglichem Zweck in Form eines Teilzahlungskredits: den Kreditbetrag, die Ratenhöhe bei gleicher Ratenhöhe, die Höhe der ersten Ratenzahlung bei ungleicher Ratenhöhe, die Anzahl der Ratenzahlungen, die anfängliche Periodizität der Raten und das Datum der ersten und der letzten Rate.
  • den Zahlungsausfall: Datum und Betrag des Zahlungsrückstands. 

Information for lenders

Kreditgeber, die weitere Informationen betreffend die Übermittlung von Daten an die ZPK wünschen, finden diese auf Seite „Informationen für Kreditgeber“: Informationen für Kreditgeber | nbb.be.