Infos für Auskunftsberechtigte

Eine begrenzte Anzahl von Personen ist gesetzlich befugt, unter bestimmten Voraussetzungen als Auskunftsberechtigte Daten in der ZPK abzufragen: Schuldenvermittler, Rechtsanwälte und Verwalter.

Informationen für Schuldenvermittler

Schuldenvermittler können die ZPK abfragen. Dieses Recht auf Einsichtnahme gilt, wenn der Schuldenvermittler im Rahmen einer kollektiven Schuldenregelung vom Arbeitsgericht bestellt wurde.

Info voor schuldbemiddelaars

Informationen für Rechtsanwälte

Kann ein Rechtsanwalt nachweisen, dass er eine Vertretungsvollmacht hat, gilt dieser Rechtsanwalt als Auskunftsberechtigter.

Informationen für Verwalter

Ein Verwalter kann die ZPK abfragen, wenn er oder sie ein Urteil des Gerichts vorlegen kann.

Info voor bewindvoerders