Programme zum Ankauf von Vermögenswerten

Mit den groß angelegten Ankäufen von Vermögenswerten durch eine Zentralbank sollen Risikoprämien und/oder Laufzeitprämien gesenkt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Ankäufe einen Abwärtsdruck auf die langfristigen Zinsen ausüben, auch wenn die kurzfristigen Zinsen ihre Untergrenze erreicht haben. Aufgrund dieses Effekts auf die langfristigen Zinssätze hat die Geldpolitik weiterhin einen direkten Einfluss auf die Investitions- und Konsumausgaben von Unternehmen, Haushalten und Regierungen.

Am 15. Dezember 2022 beschloss der EZB-Rat, dass sich die Bestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) ab Anfang März 2023 in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo verringern werden, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich wieder anlegen wird. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd € reduziert.

Am 4. Mai 2023 gab der EZB-Rat bekannt, dass die Reinvestitionen im Rahmen des APP ab Juli 2023 eingestellt werden. Dies wurde im geldpolitischen Beschluss vom 15. Juni 2023 bestätigt.

Überblick über die durchschnittlichen Nettokaufbeträge im Laufe der Zeit:

Periode Durchschnittlicher monatlicher Ankaufbetrag im Rahmen des APP (in Mrd €)
März 2015 – März 2016 60
April 2016 – März 2017 80
April 2017 – Dezember 2017 60
Januar 2018 – September 2018 30
Oktober 2018 – Dezember 2018 15
Januar 2019 – Oktober 2019 /
November 2019 – März 2022 201
April 2022 40
Mai 2022 30
Juni 2022 20
Juli 2022 - Februar 2023 /
März 2023 - Juni 2023 -15

1Um den Folgen der Coronakrise entgegenzuwirken, wurden die Nettoankäufe im Rahmen des APP 2020 mit einem zusätzlichen vorübergehenden Rahmen in Höhe von 120 Mrd € ausgeweitet, wie vom EZB-Rat am 12. März 2020 beschlossen.

Die bestehenden Programme zum Ankauf von Vermögenswerten wurden durch ein zeitlich befristetes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten des privaten und öffentlichen Sektors, das Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP), ergänzt. Ziel des PEPP ist es, den ernsten Risiken entgegenzuwirken, die der Ausbruch und die rasant zunehmende Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus und die Aussichten des Euro-Währungsgebiets darstellen. Die Ankäufe im Rahmen dieses Programms könnten sich zunächst auf insgesamt 750 Mrd € belaufen. Im Laufe des Jahres 2020 wurde das Programm in zwei Phasen weiter auf 1 850 Mrd EUR ausgeweitet. Am 16. Dezember 2021 beschloss der EZB-Rat, dass die Nettoankäufe im Rahmen dieses Programms bis Ende März 2022 erfolgen wurden, während die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 bei Fälligkeit wieder angelegt werden.

Weitere Informationen zu den Programmen zum Ankauf von Vermögenswerten des Eurosystems finden Sie auf der Website der EZB unter: Asset purchase programmes und Pandemic emergency purchase programme.

 

Wertpapierleihgeschäfte von im Rahmen des APP und des PEPP angekauften Vermögenswerten

Wie anlässlich der EZB-Ratssitzungen vom 5. März 2015 und vom 1. Juni 2016 angekündigt, werden die im Rahmen des PSPP und des CSPP erworbenen Vermögenswerten dezentral für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt, zur Unterstützung der Liquidität des Rentenmarktes und des Repomarktes. Auch die im Rahmen des PEPP erworbenen Vermögenswerte stehen für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung, unter den gleichen Bedingungen wie beim APP. Weitere Informationen zu dem allgemeinen Rahmen des Eurosystems für Wertpapierleihgeschäfte finden Sie unter: Securities lending of holdings under the expanded asset purchase programme (APP) and pandemic emergency purchase programme (PEPP).

Wertpapierleihe im Rahmen des PSPP und des PEPP (öffentlicher Sektor)

Die Belgische Nationalbank wird die im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapiere des öffentlichen Sektors (siehe Liste der verfügbaren ISIN-Nummern in der Anlage) über bilaterale Repogeschäfte oder bilaterale Repogeschäfte in Kombination mit bilateralen Reverse-Repogeschäften mit Geschäftspartnern, die mit der BNB ein Abkommen für Repogeschäfte in Euro abgeschlossen haben, verleihen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Wertpapierleihe im Rahmen des CSPP und des PEPP (Unternehmenssektor)

Auch im Rahmen des CSPP und des PEPP wird die Belgische Nationalbank die Möglichkeit bieten, über bilaterale Repogeschäfte in Verbindung mit bilateralen Reverse Repogeschäften mit Geschäftspartnern, die mit der BNB ein Abkommen für Repogeschäfte haben, Wertpapiere zu leihen. Neben bilateralen Leihgeschäften, hat die BNB beschlossen, sich am Automatic Securities Lending and Borrowing Programme von Euroclear Bank SA/NV zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Kontakt

Marktteilnehmer können sich per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +32 2 221 49 71 an das Front Office der BNB wenden.