Mindestreserven

Mindestreserven sind integraler Bestandteil des operationellen Rahmens für die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet.

Das Mindestreservesystem zielt darauf ab, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren und einen strukturellen Liquiditätsmangel zu schaffen (oder auszuweiten) und möglicherweise dazu beizutragen, die Geldmengenexpansion einzudämmen.

Die Mindestreservepflicht jedes Instituts hängt mit den Positionen seiner Bilanz zusammen. Um die angestrebte Stabilisierung der Zinssätze zu erreichen, ist es den Instituten im Rahmen des Mindestreservesystems des ESZB gestattet, von der Durchschnittserfüllung Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass die Feststellung, ob ein Institut die Mindestreservepflicht erfüllt, auf der Grundlage der tagesdurchschnittlichen Reserveguthaben innerhalb einer Erfüllungsperiode von etwa sechs Wochen erfolgt. Die Mindestreserve-Erfüllungsperioden beginnen am Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäfts (BHT) nach der Sitzung des EZB-Rats, in der die Beurteilung des geldpolitischen Kurses geplant ist.

Bis zu der am 20. Dezember 2022 endenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode wurden die Mindestreserveguthaben auf einem Niveau verzinst, das dem durchschnittlichen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems in der Erfüllungsperiode entspricht. Ab der am 21. Dezember 2022 begonnenen Mindestreserve-Erfüllungsperiode bis zu der am 19. September 2023 abgelaufenen Mindestreserve-Erfüllungsperiode, wurden die Mindestreserveguthaben auf einem Niveau verzinst, das dem durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems in der Erfüllungsperiode entspricht. Ab der am 20. September 2023 begonnenen Mindestreserve-Erfüllungsperiode werden die Mindestreserveguthaben mit 0 % verzinst.