Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen

Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 6. August 1990 unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen.

Für die Hinterlegung bei der Belgischen Nationalbank muss diesem Modell das entsprechende Deckblatt vorangestellt werden:

 ACHTUNG Diese Modelle können nur als PDF-Dateien über die FILING-Anwendung hinterlegt werden.