Infos für Auskunftsberechtigte
Eine begrenzte Anzahl von Personen ist gesetzlich befugt, unter bestimmten Voraussetzungen als Auskunftsberechtigte Daten in der ZPK abzufragen: Schuldenvermittler, Rechtsanwälte und Verwalter.
Informationen für Schuldenvermittler
Schuldenvermittler können die ZPK abfragen. Dieses Recht auf Einsichtnahme gilt, wenn der Schuldenvermittler im Rahmen einer kollektiven Schuldenregelung vom Arbeitsgericht bestellt wurde.
Informationen für Rechtsanwälte
Kann ein Rechtsanwalt nachweisen, dass er eine Vertretungsvollmacht hat, gilt dieser Rechtsanwalt als Auskunftsberechtigter.
Informationen für Verwalter
Ein Verwalter kann die ZPK abfragen, wenn er oder sie ein Urteil des Gerichts vorlegen kann.