Verwalter

In bestimmten Fällen kann die ZPK (Zentrale für Kredite an Privatpersonen) von Verwaltern konsultiert werden.

Bei Verwaltern wird zwischen Verwaltern über die Person und Verwaltern über das Vermögen einer geschützten Person unterschieden:

  • über die Person: die Ausübung der Rechte gemäß dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ (oder dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 zum „Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten“), oder:
  • über das Vermögen: Ergreifen von Maßnahmen für die tägliche Verwaltung

Ein Verwalter, der die Zentrale für Privatkredite (ZPK) konsultiert, muss jedoch das Urteil des Gerichts beifügen. In diesem Urteil ist festgelegt, in welchen Fällen er oder sie die betroffene Person vertritt. Für den Zugriff auf die Daten in der ZPK muss das Gericht auch „Vertretungsbefugnisse“ erteilen.

Das genaue Verfahren für Verwalter lautet wie folgt:

Wenn Sie Betreuer einer geschützten Person sind.

Dann können Sie die in der ZKP registrierten Daten dieser Person einsehen. Sie müssen folgende Informationen übermitteln:

  • die vollständige Entscheidung des Friedensrichters; mit welcher eindeutig die Verfügung über die Ausübung von Rechten gemäß dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährt wird (FR-NL);
  • ein von Ihnen unterschriebener Antrag.

Bitte beachten Sie: Die angeforderten Informationen werden nur per Post an die gesetzliche Adresse des Betreuers geschickt.

Wenn Sie Verwalter des Vermögens einer geschützten Person sind.

Dieses Verfahren ist (weitgehend) dasselbe wie das Verfahren für den Betreuer dieser Person. Sie müssen folgende Dokumente vorlegen können:

  • die vollständige Entscheidung des Friedensrichters mit der eindeutigen Angabe, dass Ihnen das „Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der täglichen Verwaltung“ zugesprochen wird;
  • ein von Ihnen unterschriebener Antrag.

Bitte beachten Sie: Die angeforderten Informationen werden nur per Post an die gesetzliche Adresse des Verwalters geschickt.

Mehr Informationen

Als Verwalter finden Sie weitere Informationen zur ZPK auf dieser Webseite und in den Gesetzestexten zur ZPK.

 Personenbezogene Daten werden niemals telefonisch oder per E-Mail übermittelt.