Eine Gesellschaft

Standardmodell

 Allgemeine Informationen

Sie müssen zunächst zwischen einem Modell mit oder ohne Kapital wählen. Diese Wahl wird durch die Rechtsform Ihrer Gesellschaft und durch die Gesetzgebung bestimmt.  Weitere Informationen hier

Gesellschaft nach belgischem Recht Mit Kapital Ohne Kapital
Aktiengesellschaft (AG) X  
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV)   X
Genossenschaft (Gen.)   X
Gesellschaft nach europäischem Recht Mit Kapital Ohne Kapital
Europäische Gesellschaft (SE) X  
Europäische Genossenschaft (SCE) X  

 HINWEISE 

  • Wenn Sie eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Gen. mbH) sind, gelten bestimmte spezifische Regeln.
      Verfügbar in Niederländisch oder Französisch
     
  • Einige Gesellschaften sind nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss einzureichen (Partnerschaft, KG, OHG).
       Weitere Informationen hier
     
  • Wenn Sie eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) nach europäischem Recht sind, haben Sie die Wahl, ein Modell mit oder ohne Kapital auszufüllen. Nach den europäischen Vorschriften muss eine EWIV nicht unbedingt mit Kapital gegründet werden. Den Mitgliedern steht es frei, alternative Methoden zur Finanzierung der Interessenvereinigung zu nutzen. Weitere Informationen über EWIV: die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 zur Bildung Europäischer Wirtschaftlicher Interessenvereinigungen.

Modell für Kapitalgesellschaften

Sie haben die Wahl zwischen einem vollständigen, einem verkürzten oder einem Mikromodell, das sich an bestimmten Schwellenwerten orientiert. Für weitere Informationen zu diesen Größenkriterien: Klicken Sie hier.

  • Wenn die Wahl Vollständig mit Kapital lautet:
    Sie haben sich für das vollständige Modell – Gesellschaft mit Kapital entschieden,
    Sie müssen daher das Modell „Voll-K“ verwenden.
     
  • Wenn die Wahl Verkürzt mit Kapital lautet:
    Sie haben sich für das verkürzte Modell – Gesellschaft mit Kapital entschieden,
    Sie müssen daher das Modell „Verk-K“ verwenden.
     
  • Wenn die Wahl Mikro mit Kapital lautet:
    Sie haben sich für das Mikromodell – Gesellschaft mit Kapital entschieden,
    Sie müssen daher das Modell „Mikro-K“ verwenden.

 ACHTUNG Wenn Sie eines dieser Modelle einreichen, fügen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) bei.

Modell für Gesellschaften ohne Kapital

Sie haben die Wahl zwischen einem vollständigen, einem verkürzten oder einem Mikromodell, das sich an bestimmten Schwellenwerten orientiert, die hier festgelegt sind.

  • Wenn die Wahl Vollständig ohne Kapital lautet:
    Sie haben sich für das vollständige Modell – Gesellschaft ohne Kapital entschieden,
    Sie müssen daher das Modell „Voll-E“ verwenden.
  • Wenn die Wahl Verkürzt ohne Kapital lautet:
    Sie haben sich für das verkürzte Modell – Gesellschaft ohne Kapital entschieden,
    Sie müssen daher das Modell „Verk-E“ verwenden.
  • Wenn die Wahl Mikro ohne Kapital lautet:
    Sie haben sich für das Mikromodell – Gesellschaft ohne Kapital entschieden,
    Sie müssen daher das Modell „Mikro-E“ verwenden.

 ACHTUNG Wenn Sie eines dieser Modelle einreichen, fügen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) bei.

Spezifisches Modell

 Allgemeine Informationen

Für bestimmte Kategorien von Gesellschaften gibt es spezifische Modelle, die ihrer Tätigkeit entsprechen.

Auch diese Gesellschaften sollten Folgendes nutzen:

  • ein spezifisches Deckblatt (für ein vollständiges Modell); oder
  • ein spezifisches Deckblatt (für ein verkürztes Modell). Diese Art von Deckblatt wird seltener eingesetzt. 
Art der Gesellschaft Vollständiges Modell Verkürztes Modell
Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen Voll-ig Verk-ig
Versicherungsgesellschaften Voll-ver Verk-ver
Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten Voll-AUT  
Andere Modelle für Gesellschaften (Ausnahmefälle) Voll-A Verk-A

Spezifisch: Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen

Sie haben sich für das spezifische Modell für Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen entschieden, dann sollten Sie grundsätzlich das Schema B (unverbindliches Modell) verwenden:

Wie wird dieses Modell in Filing verwendet? Wählen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ zunächst „Gesellschaft“ und dann „Spezifisches Modell“. Wählen Sie aus der Drop-down-Liste „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen“.

 ACHTUNG Wenn Sie dieses Modell einreichen, fügen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) bei.

 ACHTUNG Wenn Sie ein noch anderes spezifisches Modell verwenden möchten, müssen Sie auch die folgenden Deckblätter für die korrekte Einreichung über die FILING-Anwendung beifügen:

  • das Deckblatt „Voll-ig“, wenn Sie ein vollständiges Nicht-Standardmodell einreichen (für eine große Gesellschaft);
  • das Deckblatt „Verk-ig“, wenn Sie ein verkürztes Nicht-Standardmodell einreichen (für eine kleine Gesellschaft);
  • das Deckblatt „BOEKHOUDSTAAT“, falls Sie Rechnungslegungsinformationen über in Belgien zugelassene Zweigstellen von Kreditinstituten, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen ausländischen Rechts einreichen. Weitere Informationen finden Sie im Königlichen Erlass (inoffizielle Koordination: 10/2008): verfügbar in Niederländisch oder Französisch
    Entsprechend den Größenkriterien sind sowohl ein Deckblatt für ein vollständiges Modell als auch ein verkürztes Modell verfügbar:
    • Vollständiges Modell: ‘BOEKHOUDSTAAT_VOL’ (Niederländisch) oder ‘ÉTAT_COMPTABLE_C’ (Französisch)

      In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen“ aus der Drop-down-Liste wählen.

    • Verkürztes Modell:  BOEKHOUDSTAAT_VKT’ (Niederländisch) oder ‘ÉTAT_COMPTABLE_A’ (Französisch)In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Kreditinstitut, Investmentgesellschaft und Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen: kleine Gesellschaft“ aus der Drop-down-Liste wählen.

 Weitere Informationen hier

Spezifisch: Versicherungsgesellschaften

Das Modell wurde im Königlichen Erlass vom 17. November 1994 für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen festgelegt. 

 Für das neueste Modell können die Versicherungsunternehmen auch das neue Printingtool von Assuralia nutzen:

Wie werden diese Modelle in Filing verwendet? In Filing müssen diese Versicherungsunternehmen unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Versicherungsgesellschaften“ aus der Drop-down-Liste wählen.

 ACHTUNG Das Deckblatt im Modell von Assuralia („FRONTPAGE“) dieses Printingtools wurde geändert und in drei Abschnitte unterteilt.

 ACHTUNG Versicherungsgesellschaften, die noch ein anderes spezifisches Modell hinterlegen möchten, sollten je nach Größenkriterien Folgendes wählen:

  • das Deckblatt „Voll-ver“ für ein vollständiges Modell (für große Versicherungsgesellschaften).
    In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Versicherungsgesellschaften“ aus der Drop-down-Liste wählen.   
  • das Deckblatt „Verk-ver“ für ein verkürztes Modell (für kleine Versicherungsgesellschaften).
    In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Versicherungsgesellschaften: kleine Gesellschaften“ aus der Drop-down-Liste wählen.  

 Weitere Informationen hier

Spezifisch: Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten

Wenn Sie die Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten ausgewählt haben, können Sie Folgendes nutzen:

Einleger füllen das Deckblatt „Voll-AUT“aus:

  • In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten“ aus der Drop-down-Liste wählen. 

 ACHTUNG Das Wirtschaftsgesetzbuch sieht vor, dass Verwertungsgesellschaften ihre Jahresabschlüsse nicht nach dem verkürzten Modell erstellen können (Art. XI.248/9).

 WEITERE INFORMATIONEN über Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten:

Spezifisch: bestimmte spezifische Unternehmen (Ausnahmeregelung)

Sie haben ein bestimmtes Unternehmen gewählt, für das es kein vorgegebenes Modell gibt.

 ACHTUNG Nur in Ausnahmefällen zu verwenden. Diese Gesellschaften sollten auf Grundlage der Größenkriterien Folgendes verwenden:

  • das Deckblatt „Voll-A“ für ein vollständiges Modell.
    In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Andere Modelle für Gesellschaft“ aus der Drop-down-Liste wählen; oder
  • das Deckblatt „Verk-A“ für ein verkürztes Modell.
    In Filing müssen Sie unter „Wählen Sie ein Modell“ die Option „Gesellschaften“ und „Spezifisches Modell“ ankreuzen und das Modell „Andere Modelle für Gesellschaft: kleine Gesellschaft“ aus der Drop-down-Liste wählen.

Konsolidiertes Modell

 Allgemeine Informationen

Sie haben ein konsolidiertes Modell gewählt.

Die Regeln sind wie folgt:
Es gibt kein standardisiertes Modell für die Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses nach IFRS.
Für nicht börsennotierte Gesellschaften, die einen konsolidierten Jahresabschluss nach belgischem Standard (BEGAAP) erstellen, stellt die Belgische Nationalbank in Zusammenarbeit mit der belgischen Kommission für Rechnungslegungsstandards (CBN) im Folgenden ein entwickeltes Modell zur Verfügung. Die Verwendung dieses Modells ist nicht zwingend erforderlich. Das Modell „KONSO“ ist verfügbar in Niederländisch und Französisch.

 ACHTUNG Unabhängig von den verwendeten Rechnungslegungsstandards muss jedem bei der BNB hinterlegten konsolidierten Jahresabschluss ein Deckblatt KONSO 1 vorangestellt werden. Handelt es sich um einen konsolidierten Jahresabschluss einer ausländischen Gesellschaft, sollte das gleiche Deckblatt KONSO 1 gewählt werden.

 ACHTUNG Wenn Sie eines dieser Modelle einreichen, fügen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) bei.

 ACHTUNG In der FILING-Anwendung können Sie zwischen drei Optionen wählen:

  • Modell für konsolidierten Jahresabschluss (wie oben beschrieben):
    • Wählen Sie „konsolidierte Gesellschaft“ und streichen Sie „Konsortium“ im oberen Teil des Formulars.
  • Konsolidierter Jahresabschluss für ein Konsortium:
    • Wählen Sie „Konsortium“ und streichen Sie „konsolidierte Gesellschaft“ im oberen Teil des Formulars.
       
  • Von der Tochtergesellschaft erstellter konsolidierter Jahresabschluss:
    • Wählen Sie „konsolidierte Gesellschaft“ und streichen Sie „Konsortium“ im oberen Teil des Formulars;
    • die Tochtergesellschaft muss ihre belgische Unternehmensnummer auf der ersten Seite des Modells des konsolidierten Jahresabschlusses (am unteren Rand der Seite) angeben;
    • die Unternehmensnummer der Muttergesellschaft sollte ebenfalls auf der ersten Seite (am Anfang der Seite) angegeben werden. 

 HINWEIS Ausländischen Gesellschaften ist es in bestimmten Mitgliedstaaten gestattet, ihren konsolidierten Jahresabschluss zusammen mit dem satzungsgemäßen Jahresabschluss in einem einzigen Dokument zu hinterlegen.
In diesem Fall können sie dies auch bei der Bilanzzentrale tun. Die Hinterlegung erfolgt dann in einem einzigen Dokument, das in einer der belgischen Amtssprachen abgefasst ist. Das zu verwendende Deckblatt ist das Deckblatt „Voll-aG“ oder „Ver k-aG“, abhängig von den Größenkriterien.

 Weitere Informationen hier