Konsolidierter Jahresabschluss

Die Pflicht zur Aufstellung und Hinterlegung des konsolidierten Abschlusses und des konsolidierten Geschäftsberichtes ist gesetzlich bestimmt durch die Artikel 3:31 bis zu 3:36 des Unternehmens- und Vereinskodex (UVK), durch die Artikel 3:96 bis zu 3:158 des königlichen Erlasses vom 29. April 2019 zur Ausführung dieses Gesetzbuches (im folgenden 'der Ausführungserlass' genannt) und durch Artikel III.91 § 1 des Wirtschaftsrechtskodex.

Weitere Informationen über die Die Pflicht zur Aufstellung und Hinterlegung des konsolidierten Abschlusses und des konsolidierten Geschäftsberichtes finden Sie in dem Dokument 'Konsolidierter Abschluss'.

Seit 2005 müssen alle börsennotierten Unternehmen ihre konsolidierten Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellen. Nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften haben die Möglichkeit, ihre konsolidierten Abschlüsse nach diesen Standards aufzustellen. 

Dieser Excel-Bestand gibt einen Überblick über die Unternehmen, die während der Periode 2012-2021 einen konsolidierten Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt haben.

Der Zeitpunkt der Hinterlegung des Jahresabschlusses und nicht das Datum des Jahresabschlusses entscheidet darüber, ob ein Unternehmen im Bestand aufgeführt wurde. Sie können jedoch jederzeit in unsere Anwendung CONSULT nachsehen, ob ein Unternehmen, eine Vereinigung oder Stiftung, bereits einen Jahresabschluss oder einen konsolidierten Jahresabschluss hinterlegt hat oder nicht. Diese Anwendung wird täglich mit den neuesten hinterlegten Jahresabschlüssen aktualisiert.

Die Tabelle im Bestand sind nach den Unternehmensummern in aufsteigender Reihenfolge aufgebaut.

Neben der Unternehmsnummer und dem Namen enthält sie folgende Angaben:

  • Abschlussdatum: Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres, auf das sich der Jahresabschluss bezieht.
  • Hinterlegungsdatum: Zeitpunkt, an dem der konsolidierte Jahresabschluss bei der Nationalbank hinterlegt wurde, damit diese ihn der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann.
  • GAAP (Generally Accepted Accounting Principles): die Bilanzierungsvorschriften, nach denen der Jahresabschluss hinterlegt wurde. So bedeutet French GAAP zum Beispiel, dass der konsolidierte Jahresabschluss gemäß den französischen Bilanzierungsvorschriften erstellt wurde. Die Abkürzung 'N.K.' für 'Not known' bedeutet, dass sich anhand des hinterlegten Jahresabschlusses nicht eindeutig bestimmen lässt, nach welchen Bilanzierungsvorschriften der Jahresabschluss erstellt wurde.
  • Börsennotierung: 'True': die hinterlegende Gesellschaft ist eine belgische Gesellschaft, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 2, 3° des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen zugelassen sind (Situation am 01-01-N+1), in allen anderen Fällen steht hier 'False'.

Unabhängig von den verwendeten Buchhaltungsstandards muss jedem bei der BNB hinterlegten konsolidierten Jahresabschluss ein Deckblatt CONSO 1 vorangestellt werden.

Wenn es sich um den konsolidierten Jahresabschluss einer ausländischen Gesellschaft handelt, muss das gleiche Deckblatt  CONSO 1 gewählt werden.