Allgemein

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Die Statistiken der öffentlichen Finanzen (SÖF) werden im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), ergänzt durch das Handbuch zum ESVG 2010 für das Defizit und den Schuldenstand des Staates erstellt. Das System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung umfasst eine Sequenz verbundener Daten, die sich auf diverse Wirtschafts- und Finanztransaktionen während eines bestimmten Zeitraums beziehen, sowie die Vermögensrechnung, welche die von den institutionellen Sektoren am Anfang und am Ende des Betrachtungszeitraums gehaltenen Bestände an Sachgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. Die Statistiken der öffentlichen Finanzen bilden die Grundlage der fiskalischen Überwachung in Europa, insbesondere die Statistiken über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD).

Nichtfinanzkonten

Nichtfinanzkonten umfassen traditionell die Produktion von Gütern und Dienstleistungen sowie die durch diese Aktivitäten erzielten Erträge während eines bestimmten Zeitraums. Für die öffentlichen Verwaltungen werden diese Konten häufig in Form einer Tabelle dargestellt, die einerseits sämtliche Einnahmen (fiskalisch, parafiskalisch und andere) und andererseits die Ausgaben (laufende Primärausgaben, Zinsausgaben und Kapitalausgaben) ohne Ausweis der Zwischensalden erfasst. Die Ertrags- und Aufwandsrechnung entspricht in der Kontensequenz dem Kapitalsaldo, der die Trennung zwischen „reellen“ und Finanzkonten bildet. Dieser Saldo bestimmt den Finanzierungssaldo der öffentlichen Verwaltungen.

Finanzkonten

Die Finanzkonten zeigen die Arten von Finanzinstrumenten, die für das Eingehen von Verbindlichkeiten und/oder den Erwerb von Finanzaktiva verwendet werden. Bei den öffentlichen Verwaltungen handelt es sich in den meisten Fällen um Finanzierungsgeschäfte zur Abdeckung des staatlichen Defizits. Das Finanzkonto erfasst aber auch Arbitragen in der Zusammensetzung der Aktiv- und Passivposten des Portfolios. In der Terminologie der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Belgien gehören zu den Finanzkonten auch Transaktionen (finanzielle Transaktionen) sowie Forderungen und Verbindlichkeiten (Bestände). Der Begriff Finanzkonten umfasst somit die Finanzkonten im eigentlichen Sinne, die Vermögensrechnung sowie die sonstigen Veränderungen von Aktivposten in der Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD)

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einhaltung einer Haushaltsdisziplin hinsichtlich zweier Kriterien: ein Defizit von maximal 3 % des BIP und eine Staatsverschuldung von höchstens 60 % des BIP gemäß den Definitionen des Protokolls zum Maastricht-Vertrag über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit. Diese Referenzwerte basieren auf den Prinzipien der Statistiken der öffentlichen Finanzen (SÖF). Das Defizit des Staatshaushalts entspricht dem Finanzierungssaldo des Staates, wie vom Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) definiert. Die Staatsverschuldung wird definiert als die Brutto-Gesamtverschuldung, die in folgenden Schuldarten des Staates nominal zusammengefasst sind: Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Kredite.

Die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei übermäßigem Defizit verpflichtet die Mitgliedstaaten, Eurostat zweimal jährlich (Ende März und Ende September) Daten über das VÜD zu übermitteln. Diese Daten werden in einheitliche Tabellen übertragen. Diese Tabellen sind eigens so konzipiert, dass sie durch einen Link zu den nationalen Haushaltsaggregaten sowie zwischen dem Defizit und der Schuldenentwicklung einen kohärenten Rahmen bieten.

Die Verordnung (EG) Nr. 679/2010 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten erweitert die Kontrollbefugnisse von Eurostat hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten.

Die Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates führt mit Wirkung vom 1. September 2014 die Bezugnahmen auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) in der VÜD-Datenmeldung ein.

Statistiken der öffentlichen Finanzen

Traditionell veröffentlicht die Belgische Nationalbank die Daten bezüglich des öffentlichen Verwaltungssektors in einem spezifischen Kapitel der Statistischen Zeitschrift; die entsprechenden Tabellen werden außerdem im Bereich Öffentliche Finanzen von Belgostat dargestellt. Neben den Daten zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechung für den öffentlichen Verwaltungssektor zeigen die Tabellen die konsolidierten Nettoschulden der verschiedenen Untersektoren sowie die offiziellen Daten des föderalen Schatzamtes.

Internationale Statistiken

Während der letzten Jahre erfolgten bei den Statistiken der öffentlichen Finanzen wichtige Änderungen, hauptsächlich angetrieben durch die europäischen Behörden, die damit den Bedürfnissen der Benutzer nach einem detaillierten statistischen System der öffentlichen Finanzen Rechnung trugen. Die Europäische Kommission (Eurostat) und die Europäische Zentralbank haben öffentlich zugängliche Internetseiten zur Verbreitung dieser Daten eingerichtet, welche Zugang zu den Daten der Europäischen Union und der Währungsunion, den zugehörigen methodologischen Handbüchern sowie den Beschreibungen der Quellen und Methoden, die von den verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, geben.

Zudem haben sich die belgischen Behörden verpflichtet, die Normen des Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Verbreitung makroökonomischer statistischer Daten (Special Data Dissemination Standard) einzuhalten. Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt nach einem genauen Zeitplan, und die Informationen bezüglich ihres Inhalts und ihrer Zusammensetzung sind frei zugänglich. Die veröffentlichen Daten und Metadaten beziehen sich auf die nationale Wirtschaft und die Beziehungen mit dem Ausland. Ein Teil davon ist den Daten über die öffentlichen Finanzen gewidmet.

Schliesslich verlangt die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, dass die Mitgliedstaaten regelmässig gemäss der definition der Sektor Staat dem ESVG erstellte Daten über die öffentlichen Finanzen veröffentlichen.