Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen

Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 29. Januar 2022 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 6. August 1990 – unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen.

Weitere Informationen

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