Fragen

1. Erstellung und Hinterlegung von Daten

Was kann ich tun, wenn die Anmeldung fehlschlägt?

Sie müssen Ihr Zertifikat (Identifikation für die Anmeldung) aktivieren, bevor Sie die Anwendung öffnen.

Für eine schnelle und sichere Anmeldung in die Anwendungen sollten Sie immer mit einem gesäuberten Internetbrowser (Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge) starten:

  • Browserdaten (Browserverlauf) löschen;
  • Download-Verlauf löschen;
  • Cookies und andere temporäre Internetdateien löschen;
  • Internet-Caches löschen;
  • ... usw.

Wie kann ich meinen Browserverlauf löschen?

Möglicherweise ist auf dem System des Endnutzers ein Virenschutz oder ein „Endpoint Protection“ aktiv. Dadurch wird verhindert, dass das Zertifikat den FAS erreicht, da es z. B. beim Senden in den HTTP-Headern blockiert wird. In einem solchen Fall raten wir dem Nutzer, einen Mitarbeiter der IT-Abteilung zu konsultieren, um die Sicherheitsstufe herabzusetzen und anschließend einen neuen Anmeldeversuch zu unternehmen.

Was kann ich tun, wenn die Anmeldung fehlschlägt? Ich erhalte einen weißen oder grauen Bildschirm oder eine Fehlermeldung, wenn ich mich anmelde. Was soll ich tun?

Wenn Sie bei der Anmeldung einen leeren grauen Bildschirm erhalten und der folgende Link in Ihrem Browser erscheint, liegt ein Problem mit der Firewall vor:

https ://filing.cbso.nbb.be/?error=server_error&error_description=AADB2C90047%3a+ The+resource+%27https%3a%2f%2fcbsostorageappp.blob.core.windows.net%2fb2c%
2fux%2fnl%2funified.cshtml%27+contains+script+errors+preventing+it+from+being+loaded

Dieses Problem ist auf die Firewall-Einstellungen auf Ihrem PC zurückzuführen. Sie können dieses Problem lösen, indem Sie die folgenden URLs in Ihrer Firewall oder in der Ihres Unternehmens zulassen:

login.microsoftonline.com

cbsostorageappp.blob.core.windows.net

b2clogin.com

Ein Firewall-Problem liegt auch vor, wenn die folgende Fehlermeldung "ERR_BAD_SSL_CLIENT_AUTH_CERT" oder "ERR_EMPTY_RESPONSE" erscheint.

Auch in diesem Fall sollten Sie sich mit Ihrem IT-Manager in Verbindung setzen und zusätzlich die folgende Url in Ihrer Firewall oder der Ihres Unternehmens in der Liste der vertrauenswürdigen Sites zulassen:

cbso-auth.my.evidian.com

In welcher Sprache muss ich meinen Jahresabschluss hinterlegen?

Hinterleger müssen den Jahresabschluss in der Sprache (oder einer der Amtssprachen) des Sprachgebiets erstellen, in der sich der Sitz der juristischen Person befindet. 

Der Jahresabschluss kann unverbindlich ins Englische übersetzt und hinterlegt werden. Für diese zusätzliche Hinterlegung gelten dieselben Form- und Zahlungsbedingungen wie für den obligatorisch zu hinterlegenden Jahresabschluss.

Der Jahresabschluss ausländischer Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Belgien muss gemäß Art. 3:36 GGV in der Sprache (oder in einer der Amtssprachen) des Sprachgebiets, in dem die belgische Zweigniederlassung niedergelassen ist, erstellt oder übersetzt werden (Quelle: Art. 2:33 GGV). 

Der Jahresabschluss sollte in einer einzigen Sprache erstellt werden. So darf in den Dokumenten, die Gegenstand derselben Hinterlegung sind, nicht mehr als eine Sprache verwendet werden.
(Quelle: Art. 3:67 und 3:187 KE GGV) 

 WEITERE INFORMATIONEN Sprache des Jahresabschlusses

Welche Dateiformate sind zulässig?

Die Hinterleger können einen Jahresabschluss entweder als XBRL-Datei (ein strukturierter Datenbestand) oder als PDF-Datei (Portable Document Format) hinterlegen.

Ein standardisierter Jahresabschluss wird vorzugsweise im XBRL-Format hinterlegt. Dies ist die einfachste und günstigste Art der Hinterlegung. Bis zu 99 % der Jahresabschlüsse werden in Form einer XBRL-Datei hinterlegt.

Ein Jahresabschluss kann im XBRL-Format hinterlegt werden, wenn er:

  • nach einem Standardmodell erstellt ist;
  • in Euro erstellt ist;
  • in Fremdwährung nach Genehmigung durch den FÖD Wirtschaft erstellt ist, damit das Unternehmen seine Buchhaltung in einer anderen Währung führen darf. Eine solche Zulassung muss jedoch im Anhang oder in den Anlagen zum Jahresabschluss offengelegt werden;
  • kein ausländisches Unternehmen ist.

In folgenden anderen Fällen muss der Jahresabschluss in Form einer PDF-Datei hinterlegt werden:

  • konsolidierte Jahresabschlüsse;
  • Jahresabschlüsse von ausländischen Unternehmen;
  • spezifische Modelle von Jahresabschlüssen:
    • Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen;
    • Versicherungsgesellschaften;
    • Krankenkassen und Landesverbände von Krankenkassen, die dem Gesetz vom 6. August 1990 unterliegen;
    • Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten;
  • Aufstellung der Aktiva und Passiva für immigrierte Unternehmen.

Der Import einer XBRL-Datei ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun?

Wenn Sie versuchen, eine alte XBRL-Datei zu importieren, schlägt der Import fehl. Der Validierungsbericht meldet dann den folgenden Fehler:

„Unable to locate the following schema reference: http ://www. nbb.be/be/fr/pfs/ci/xxx-2020-02-01.xsd…“

 WEITERE INFORMATIONEN Hier finden Sie die Vorgehensweise für den Import einer alten XBRL-Datei: Import fehlgeschlagen. Was muss ich tun? (verfügbar in Niederländisch und Französisch)

Warum kann ich meinen Jahresabschluss nicht einreichen?

Weitere Erläuterungen zu verschiedenen Fehlern im Validierungsergebnis finden Sie in dieser Tabelle (verfügbar in Niederländisch und Französisch).

Was kann ich tun, wenn ich beim Hochladen einer PDF-Datei eine Fehlermeldung erhalte?

Sie können die PDF-Datei auf zwei Arten berichtigen:

  • durch Drucken und erneutes Scannen der Dokumente als komprimiertes PDF, DinA4-Papierformat; oder
  • durch das Erstellen einer neuen Kopie mit einem PDF-Drucker (Editor) wie Smallpdf oder Cutepdfwriter.

 WEITERE INFORMATIONEN Im Dokument „Protokoll für die elektronische Hinterlegung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Jahresabschlüssen in Form einer PDF-Datei (nbb.be)" (verfügbar in Niederländisch und Französisch, pages 13-14).

Meine Hinterlegung wurde nach einer Prüfung abgelehnt. Wie kann ich die Ablehnung (bzw. den Ablehnungsgrund) einsehen?

Wenn Ihre Hinterlegung nach der Prüfung abgelehnt wurde, können Sie die Gründe für die Ablehnung im Validierungsergebnis nachlesen. Der Grund für die Ablehnung wird immer durch einen Ablehnungscode erläutert. Eine Übersicht über diese Ablehnungscodes finden Sie unter diesem Link.

 WEITERE INFORMATIONEN Warum wurde Ihre Hinterlegung nach der Prüfung abgelehnt? (verfügbar in Niederländisch und Französisch)

Wie kann ich den Jahresabschluss bezahlen?

Für die Zahlung der fälligen Hinterlegungskosten können Sie zwischen drei Optionen wählen:

  • Ich habe einen Jahresabschluss hinterlegt und möchte ihn bezahlen.
  • Ich möchte für den von einer dritten Person hinterlegten Jahresabschluss bezahlen.
  • Ich habe einen Jahresabschluss hinterlegt und möchte einen Zahlungsauftrag an eine dritte Person senden.

 WEITERE INFORMATIONEN Zahlungsmöglichkeiten | nbb.be

Was ist das offizielle Hinterlegungsdatum?

Das offizielle Hinterlegungsdatum eines angenommenen Jahresabschlusses ist das Datum der Einreichung des Jahresabschlusses. Einige Beispiele verdeutlichen dies:

Beispiel 1:

Samstag, 1. Juli – Jahresabschluss wird verschickt
Montag, 3. Juli – Jahresabschluss wird angenommen
Mittwoch, 5. Juli – Eingang der Hinterlegungskosten
Der Jahresabschluss wird mit dem Hinterlegungsdatum Samstag, der 1. Juli, veröffentlicht.

Beispiel 2:

Samstag, 15. Mai – Jahresabschluss wird verschickt
Montag, 17. Mai – Jahresabschluss wird abgelehnt
Montag, 17. Mai – geänderter Jahresabschluss wird erneut hinterlegt und angenommen
Mittwoch, 19. Mai – Eingang der Hinterlegungskosten
Der Jahresabschluss wird mit dem Hinterlegungsdatum Montag, 17. Mai, veröffentlicht.

Was passiert, wenn die Hinterlegung nicht rechtzeitig erfolgt?

Bei Nicht- oder verspäteter Hinterlegung müssen Sie einen Gebührenzuschlag auf die üblichen Hinterlegungskosten zahlen. Wenn Sie als Hinterleger mit diesem Gebührenzuschlag nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch (verfügbar in Niederländisch und Französisch) einlegen.

Ich kann meine Hinterlegungsformulare nicht mehr in meinem Persönlichen Bereich finden. Was soll ich tun?

Ihr Persönlicher Bereich ist jedes Mal mit einem eindeutigen Zertifikat verknüpft. Wenn Sie sich mit einem anderen Zertifikat (eID, Itsme usw.) anmelden, haben Sie Zugriff auf einen anderen persönlichen Bereich, der mit diesem Zertifikat verbunden ist.

 WEITERE INFORMATIONEN Zugangsverfahren für Filing

Ich erhalte einen Fehler in meinen rechnerischen und logischen Kontrollen. Die Summe von zwei Rubriken ist nicht korrekt.

Die Belgische Nationalbank ist nicht zuständig für Fragen im Zusammenhang mit rechnerischen Vergleichen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

2. Daten abfragen

Warum kann ich einen bestimmten Jahresabschluss nicht über die Consult-Anwendung finden?

Nicht alle juristischen Personen sind in Belgien zur Hinterlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

Nicht unter diese Verpflichtung fallen:

  • natürliche Personen, die Kaufleute sind;
  • kleine Gesellschaften, deren Gesellschafter unbeschränkt haften: offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung;
  • große Gesellschaften, deren Gesellschafter unbeschränkt haften, falls kein einziger Gesellschafter eine juristische Person ist;
  • landwirtschaftliche Gesellschaften;
  • Krankenhäuser, soweit sie nicht die Rechtsform einer Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer großen oder sehr großen VoG haben;
  • Berufsverbände, Schulen und Hochschulen, soweit sie nicht die Rechtsform oder einer großen oder sehr großen VoG haben.
  • Vereinigungen und Stiftungen, die eine vereinfachte Buchhaltung führen, müssen ihre Jahresabschlüsse bei der Kanzlei des Unternehmensgerichts (und somit nicht bei der BNB) hinterlegen. Weiterlesen.
     

In bestimmten Fällen müssen sie der Bilanzzentrale jedoch eine Sozialbilanz vorlegen.

Kann ich die Daten des Jahresabschlusses genauer analysieren?

Ja, das ist möglich. Die Belgische Nationalbank hat mehrere Formate entwickelt, um den Bedürfnissen verschiedener Zielgruppen nach einer detaillierteren Analyse der Jahresabschlussdaten gerecht zu werden. Dazu gehören die Anwendungen Extract, Webservices und Statistiken NBB.Stat.

 WEITERE INFORMATIONEN Daten abfragen

3. Berichtigung von Daten

Wie kann ich eine berichtigte Hinterlegung einreichen?

Eine juristische Person kann oder muss ihre Daten von sich aus oder auf Anforderung des Prüfers/Kommissars berichtigen. Dabei kann es sich um eine verbesserte Fassung eines bereits veröffentlichten (satzungsgemäßen oder konsolidierten) Jahresabschlusses und/oder anderer zu hinterlegender Dokumenten handeln. Die berichtigte Hinterlegung ersetzt jedoch nicht den früheren hinterlegten Jahresabschluss.

 WEITERE INFORMATIONEN Daten berichtigen

Ich habe eine andere Frage

Vielleicht finden Sie die Antwort auf der Website der Bilanzzentrale.

Sie können auch unsere Infomails mit verschiedenen Informationen über die Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen und die Produkte der Bilanzzentrale abrufen, indem Sie hier klicken.

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