Format des Jahresabschlusses

Die Hinterleger können einen Jahresabschluss entweder als XBRL-Datei (ein strukturierter Datenbestand) oder als PDF-Datei (Portable Document Format) hinterlegen.

Ein standardisierter Jahresabschluss wird vorzugsweise im XBRL-Format hinterlegt. Dies ist die einfachste und günstigste Art der Hinterlegung. Bis zu 99 % der Jahresabschlüsse werden in Form einer XBRL-Datei hinterlegt.

Diese XBRL-Dateien müssen einer Taxonomie entsprechen, die Finanz- und Wirtschaftsdaten in einer bestimmten Form und Struktur elektronisch darstellt. Diese Taxonomie entspricht den Bestimmungen der Modelle für Jahresabschlüsse, wie beschrieben in:

Jahresabschlüsse im XBRL-Format können erst im April 2022 nach der gründlich überarbeiteten Taxonomie erstellt werden.

 ACHTUNG In einigen Fällen sieht der Gesetzgeber nur die Hinterlegung im PDF-Format vor (siehe unten für weitere Informationen).

In welchen Fällen muss ein Jahresabschluss im XBRL-Format hinterlegt werden?

Ein Jahresabschluss kann im XBRL-Format hinterlegt werden, wenn er:

  • nach einem Standardmodell erstellt ist;
  • in Euro erstellt ist;
  • in Fremdwährung nach Genehmigung durch den FÖD Wirtschaft erstellt ist, damit das Unternehmen seine Buchhaltung in einer anderen Währung führen darf. Eine solche Zulassung muss jedoch im Anhang oder in den Anlagen zum Jahresabschluss offengelegt werden;
  • kein ausländisches Unternehmen ist.

In welchen Fällen muss ein Jahresabschluss im PDF-Format hinterlegt werden?

In anderen Fällen muss der Jahresabschluss in Form einer PDF-Datei hinterlegt werden.

Eine Hinterlegung im PDF-Format ist obligatorisch für:

  • konsolidierte Jahresabschlüsse;
  • Jahresabschlüsse von ausländischen Unternehmen;
  • spezifische Modelle von Jahresabschlüssen:
    • Kreditinstitute, Investmentgesellschaften und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen;
    • Versicherungsgesellschaften;
    • Krankenkassen und Landesverbände von Krankenkassen, die dem Gesetz vom 6. August 1990 unterliegen;
    • Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten;
  • Aufstellung der Aktiva und Passiva für immigrierte Unternehmen.

Größe einer Datei

Die maximal zulässige Dateigröße (PDF oder XBRL) für hinterlegte Abschlüsse beträgt 50 MB.

Elektronische Einreichung

Die Einreichung des Jahresabschlusses ist nur auf elektronischem Wege möglich.

Erklärungen in Papierform sind in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) seit dem 01.01.2020 abgeschafft.

 ACHTUNG Diese elektronische Hinterlegungspflicht gilt auch für gesondert zu hinterlegende Sozialbilanzen (für Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss bei der BNB einzureichen).

Spezifische Fragen zum „Format der Hinterlegung“

1. In welchem Format und in welcher Einheit müssen die numerischen Daten angegeben werden?

Die numerischen Daten werden ohne Punkt oder Komma vor der Tausenderstelle eingegeben. Das Dezimalzeichen ist der „Punkt“ auf dem Nummernblock.

Negative Beträge sollten mit einem Minuszeichen vorangestellt und nicht in Klammern gesetzt werden, sofern dies zulässig ist.

In der Sozialbilanz:

  • für die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten: eine Stelle nach dem Komma;
  • für die tatsächliche Zahl der geleisteten Arbeitsstunden: eine abgerundete Zahl;
  • für Personalkosten: eine abgerundete Zahl.

Die Einheit für die Hinterlegung und Veröffentlichung ist der Euro ohne Dezimalstellen, sowohl für das vollständige als auch für das verkürzte und das Mikro-Modell. Um die Wiederherstellung der Daten aus der Buchhaltung nicht zu erschweren, kann der Hinterleger bei der elektronischen Hinterlegung im XBRL-Format zwischen Euro-Einheiten ohne Dezimalstellen und Euro-Einheiten mit zwei Dezimalstellen wählen. Diese zweite Option sollte es dem Hinterleger ermöglichen, die Daten des Jahresabschlusses automatisch aus seiner Buchführung zu übernehmen, ohne sich um das Runden kümmern zu müssen. Nach der Annahme durch die BNB und der Validierung anhand der rechnerischen Kontrollen (auf den Cent genau) werden die Daten in der Anwendung des BNB auf die Einheit zur Veröffentlichung im PDF-Format gerundet.

Bei der Hinterlegung im PDF-Format sind stets numerische Daten ohne Dezimalstellen zu verwenden, da die Hinterlegung sonst abgelehnt wird.

2. Der Import einer alten XBRL-Datei ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun?

Wenn Sie versuchen, eine alte XBRL-Datei zu importieren, schlägt der Import fehl und der Validierungsbericht gibt die folgende Fehlermeldung aus:

„Unable to locate the following schema reference: http ://www. nbb.be/be/fr/pfs/ci/xxx-2020-02-01.xsd…“

 WEITERE INFORMATIONEN Hier finden Sie die Vorgehensweise für den Import einer alten XBRL-Datei: Import fehlgeschlagen. Was muss ich tun? PDF