Sonstige Beschlüsse - Mai 2024

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Mai 2024

Marktoperationen

Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte und von anderen nicht geldpolitischen Einlagen

Am 16. April 2024 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/11 zur Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Demnach wird die Obergrenze für täglich fällige Einlagen öffentlicher Haushalte im Euroraum in Höhe des Euro Short-Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten unverändert beibehalten. Darüber hinaus verabschiedete der EZB-Rat zwei Rechtsakte zur Anpassung der Verzinsung anderer nicht geldpolitischer Einlagen, nämlich die Leitlinie EZB/2024/12 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/671 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2019/7) und die Leitlinie EZB/2024/13 über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in Euro durch das Eurosystem für Zentralbanken und Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets und für internationale Organisationen. Der Beschluss gilt ab dem 1. Dezember 2024. Von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems wird erwartet, dass sie die beiden Leitlinien ab diesem Datum erfüllen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Financial Stability Review – Mai 2024

Am 8. Mai 2024 tauschten sich die Mitglieder des EZB-Rats auf Grundlage des Financial Stability Review vom Mai 2024 über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum aus. Darüber hinaus genehmigten sie die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. Neben einem Überblick über die wichtigsten Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität im Euroraum enthält diese Ausgabe drei Sonderbeiträge. Der erste analysiert die Auswirkungen geopolitischer Risiken auf die Finanzstabilität im Euroraum. Der zweite untersucht, welche Risiken und Vorteile für die Finanzstabilität mit der verstärkten Nutzung künstlicher Intelligenz verbunden sind. Im dritten Beitrag werden die von privaten Märkten ausgehenden Finanzrisiken näher beleuchtet. Die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB ist für den 16. Mai 2024 vorgesehen.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Fortschrittsbericht zum Projekt digitaler Euro

Am 8. Mai 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis von einem Fortschrittsbericht über die erste Phase des Projekts zum digitalen Euro – der Vorbereitungsphase. Dem Bericht zufolge verläuft das Projekt planmäßig, sowohl im Hinblick auf das Budget als auch was den zeitlichen Ablauf betrifft. Weitere Einzelheiten zum Projekt digitaler Euro sind auf der EZB-Website abrufbar.

Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems (ECMS) – aktueller Stand

Am 8. Mai 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis von Informationen über den aktuellen Stand des Projekts zum Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System – ECMS). Diese Informationen werden aufgrund des Beschlusses des EZB-Rats vom November 2023, den Start des ECMS-Projekts auf den 18. November 2024 zu verschieben, sowie des Ersuchens des EZB-Rats, regelmäßig über den Stand des Projekts informiert zu werden, vorgelegt. Aus den Informationen geht hervor, dass die Umsetzung des ECMS-Projekts insgesamt planmäßig verläuft, es aber noch einige Herausforderungen gibt.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für den Hohen Rat für Finanzstabilität

Am 26. April 2024 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2024/11.

Stellungnahme der EZB zur Einführung des Euro in Bulgarien

Am 2. Mai 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/12 auf Ersuchen der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), wobei Letztere im Auftrag des bulgarischen Finanzministers handelte.

Stellungnahme der EZB zu Vorschlägen für eine Verordnung und eine Richtlinie über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste

Am 30. April 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/13 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska

Am 18. April 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2024/14 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska.

Interinstitutionelle Vereinbarung zur Einrichtung eines EU-Ethikgremiums

Am 2. Mai 2024 billigte der EZB-Rat die interinstitutionelle Vereinbarung zur Einrichtung eines EU-Ethikgremiums. Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, der EZB, dem Rechnungshof sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen. Als Grundlage diente ein Vorschlag der Kommission vom Mai 2023. Aufgabe des Gremiums wird es sein, gemeinsame ethische Mindeststandards für das Verhalten hochrangiger Funktionsträger der EU auszuarbeiten. Frank Elderson, Mitglied des EZB-Direktoriums, wird im Ethikgremium die Funktion des Vertreters der EZB und Roman Schremser, Leiter der Stabsstelle Compliance und Governance der EZB, die Funktion seines Stellvertreters übernehmen.

EZB-Bankenaufsicht

Teilnahme der EZB-Bankenaufsicht am Joint Bank Reporting Committee

Am 22. April 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, dass die EZB-Bankenaufsicht am gemeinsamen Ausschuss für das Meldewesen der Banken (Joint Bank Reporting Committee – JBRC) und dessen Lenkungsausschuss teilnimmt. Die Einrichtung des Ausschusses ist eine Folgemaßname zum Bericht über die Machbarkeit eines integrierten Meldesystems, den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) gemäß den Bestimmungen von Artikel 430c der Eigenkapitalverordnung erstellt hatte. Die entsprechende gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zwischen der EZB und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) betreffend die Einrichtung des Joint Bank Reporting Committee ist auf der EZB-Website abrufbar.