Grundlegenden und nicht grundlegenden Fehlern

  • Grundlegende Fehler sind diejenigen, die nicht anhand der im Jahresabschluss aufgeführten Daten berichtigt werden können. Das Unternehmen muss innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung durch die Belgische Nationalbank eine berichtigte Fassung hinterlegen. Für eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht oder eine Stiftung besteht keine Pflicht, eine korrigierte Fassung zu hinterlegen.
    Grundlegende Fehler können nur in Jahresabschlüssen auftreten, die auf Papier oder in form einer PDF-Datei hinterlegt wurden. Denn wenn der Jahresabschluss als strukturierter Datenbestand (XBRL-Datei) über das Internet übermittelt wird und diese Datei noch grundlegende Fehler beinhaltet, so weist das Validierungsprogramm, das die Daten des Jahresabschlusses bei der Hinterlegung überprüft, den Jahresabschluss automatisch zurück

 

  • nicht grundlegende Fehler können wohl anhand der im Jahresabschluss aufgeführten Daten berichtigt werden, gegebenenfalls werden die betreffende Unternehmen, Vereinigung oder Stiftung lediglich gebeten, diese bei zukünftigen Hinterlegungen zu vermeiden.