Werkzeug zur Modellauswahl

Ich bin zur Hinterlegung verpflichtet für:

- eine Gesellschaft

Es gibt verschiedene Modelle für Gesellschaften:

  • das allgemeine Modell: Wählen Sie Standard;
  • manche Modelle sind nur für Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen, Versicherungsgesellschaften oder Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten bestimmt: Wählen Sie Spezifisch;
  • Modelle für konsolidierte Gesellschaften: Wählen Sie Konsolidiert.

- eine Vereinigung, Stiftung oder Krankenkasse

Es gibt verschiedene Modelle für Vereinigungen, Stiftungen oder Krankenkassen:

  • das allgemeine Modell: Wählen Sie Standard;
  • Es gibt Modelle, die nur für Schulen oder Krankenhäuser bestimmt sind, die aufgrund der besonderen Art ihrer Tätigkeit besonderen Rechtsvorschriften unterliegen und ein Jahresabschlussschema haben, das von den Standardmodellen abweicht. Darüber hinaus müssen die Organismen zur Finanzierung der Pensionen (OFP) in jedem Fall ein spezifisches Jahresabschlussschema verwenden: Wählen Sie Spezifisch.
  • Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 6. August 1990 unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen: Wählen Sie Krankenkassen.

- eine ausländische Gesellschaft, Vereinigung oder Stiftung

Allgemeiner Hinweis: Alle ausländischen juristischen Personen sollten bei der verpflichtenden Hinterlegung ein standardisiertes Deckblatt in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache verwenden.

- eine (gesonderte) Sozialbilanz

Die gesonderte Sozialbilanz enthält spezifische Informationen über die Beschäftigung in einem Unternehmen: die Zahl der Beschäftigten, die Fluktuation des Personals, die von den Mitarbeitern besuchten Weiterbildungsmaßnahmen und so weiter. Die Einreichung einer gesonderten Sozialbilanz gilt als Ausnahmeregelung.