Tarife für die Hinterlegung

Die Tarife werden jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. (Quelle: KE vom 29. April 2019, Artikel 3:70 und 3:188)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Wie und wie viel ist zu zahlen?“: