Frist für die Hinterlegung

Der Jahresabschluss ist innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung des Jahresabschlusses und spätestens innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Geschäftsjahres bei der Belgischen Nationalbank (BNB) zu hinterlegen.

Anders ausgedrückt, der Jahresabschluss muss:

  • der Hauptversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu dem in der Satzung vorgesehenen Zeitpunkt und an dem dort vorgesehenen Ort zur Genehmigung vorgelegt werden; und
  • von den Verwaltern oder Geschäftsführern innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung bei der Nationalbank hinterlegt werden (Art. 3:10 und 3:12 GGV).

Ausnahmen von der Vorschrift bezüglich der Genehmigung durch die Hauptversammlung

  • Liquidationsgesellschaft

    Die Hauptversammlung (HV) ist nicht befugt, den Jahresabschluss zu genehmigen.
    Der Jahresabschluss muss der HV jedoch vorgelegt werden.
    Der Jahresabschluss ist deshalb innerhalb eines Monats nach dem Datum der Vorlage (und spätestens sieben Monate nach dem Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres) zu hinterlegen.
    Der Liquidator muss das Datum angeben, an dem der Jahresabschluss der HV vorgelegt wurde. Auf der ersten Seite des hinterlegten Jahresabschlusses wird die Bezeichnung des Unternehmens mit dem Zusatz „in Liquidation“ versehen.

  • Ausländisches Unternehmen mit Zweigniederlassung in Belgien
    Der Jahresabschluss muss nicht genehmigt werden, wenn das Recht, dem die Gesellschaft unterliegt, dies nicht vorsieht.
  • große öffentliche Einrichtung, die nicht in Form einer Handelsgesellschaft errichtet wurde, die aber einen satzungsgemäßen Auftrag kommerzieller, finanzieller oder industrieller Art erfüllt
  • offene Handelsgesellschaft (OHG), gewöhnliche Kommanditgesellschaft (KG) oder Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (Gen. mubH)
  • konsolidierter Jahresabschluss
  • Aufstellung der Aktiva und Passiva von immigrierten Gesellschaften

Bei verspäteter Hinterlegung wird den Gesellschaften ein Gebührenzuschlag in Rechnung gestellt.

 ACHTUNG Die Belgische Nationalbank rät dazu, mit der Hinterlegung des Jahresabschlusses nicht bis zum letzten Moment zu warten. Die große Zahl der „Last-Minute“-Hinterlegungen führt manchmal zu einer Überlastung der Filing-Anwendung. Dies kann zu Verzögerungen und verspäteten Hinterlegungen führen.

Überblick über verspätete Hinterlegungen

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