Eine ausländische Gesellschaft, Vereinigung oder Stiftung

Modell für ausländische Gesellschaften

 Allgemeine Informationen

Der zu hinterlegende Jahresabschluss muss nach dem nationalen Recht des Ursprungslandes der Gesellschaft erstellt werden; die Verwendung des für den Jahresabschluss belgischer Gesellschaften vorgeschriebenen (vollständigen oder verkürzten) Jahresabschlussmodells ist daher nicht verpflichtend. Wenn Sie diese Modelle dennoch verwenden möchten, sind sie im Drop-down-Menü verfügbar. Es reicht aus, „Gesellschaften“ auszuwählen.

 ACHTUNG Um eine korrekte Einreichung über FILING zu gewährleisten:

  • müssen große ausländische Gesellschaften das Deckblatt „Voll-aG“ beifügen;
  • müssen Sie das Deckblatt „Verk-aG“ beifügen, wenn Ihre ausländische Gesellschaft als kleine Gesellschaft gemäß Artikel 1.24 des Gesetzbuchs für Gesellschaften und Vereinigungen gilt. 

 HINWEIS Wenn Sie ein konsolidiertes Modell einreichen, müssen Sie immer die Formvorschriften für eine konsolidierte Gesellschaft einhalten (d. h. wählen Sie im Menü „Gesellschaft – konsolidiertes Modell“).

 HINWEIS Ausländischen Gesellschaften ist es in bestimmten Mitgliedstaaten gestattet, ihren konsolidierten Jahresabschluss zusammen mit dem satzungsgemäßen Jahresabschluss in einem einzigen Dokument zu hinterlegen.
In diesem Fall können sie dies auch bei der Bilanzzentrale tun. Die Hinterlegung erfolgt dann in einem einzigen Dokument, das in einer der belgischen Amtssprachen abgefasst ist. Das zu verwendende Deckblatt ist das Deckblatt „Voll-aG“ oder „Verk-aG“, abhängig von den Größenkriterien.

Modell für immigrierte Gesellschaften (Aufstellung der Aktiva und Passiva)

 Allgemeine Informationen

Die umwandelnde Gesellschaft reicht über ihr Verwaltungsorgan bei der Belgischen Nationalbank eine Aufstellung der Aktiva und Passiva ein, die ihre Vermögenslage zum Zeitpunkt der Umwandlung wiedergibt.

Die Wahl wird durch die zukünftige Rechtsform Ihrer Gesellschaft bestimmt.

Weitere Informationen hier

Immigrierte Gesellschaften mit Kapital

Wenn Sie sich für eine immigrierte Kapitalgesellschaft entschieden haben, empfehlen wir Ihnen das Modell „A/P-K“.

ACHTUNG Wenn Sie dieses Modell einreichen, reichen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) ein.

Immigrierte Gesellschaften ohne Kapital

Wenn Sie sich für eine immigrierte Gesellschaft ohne Kapital entschieden haben, empfehlen wir Ihnen das Modell „A/P-E“.

 ACHTUNG Wenn Sie dieses Modell einreichen, reichen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) ein.

Modell für ausländische Vereinigungen und Stiftungen

 Allgemeine Informationen

Artikel 3:50 und 3:54 GGV legen fest, dass ausländische Vereinigungen und Stiftungen mit einer Zweigniederlassung in Belgien, die eines der in Artikel 3:47 § 2 bzw. Artikel 3:51 § 2 GGV genannten Kriterien überschreiten, verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale zu hinterlegen. Der Jahresabschluss kann in der Form hinterlegt werden, in der er erstellt wurde.

 HINWEIS Die Hinterlegungspflicht gilt für die ausländische Vereinigung oder Stiftung und nicht für deren Zweigniederlassung in Belgien.

 ACHTUNG Um eine korrekte Einreichung über die FILING-Anwendung zu gewährleisten, sollten Sie immer das Deckblatt „S-VoG“ beifügen. Sie sollten auch den Grund für die Abweichung erläutern, indem Sie „Ausländische Vereinigung oder Stiftung“ in das Kommentarfeld schreiben.

Sie haben auch die Möglichkeit, das belgische Standardmodell zu wählen:

 ACHTUNG Wenn Sie eines dieser Formulare einreichen, fügen Sie bitte nicht die ersten beiden Seiten des Hinterlegungsformulars (Titel + Inhaltsverzeichnis) bei.