Tarifzuschlag verschoben: Zuschlag wegen verspäteter Hinterlegung erst ab Samstag, den 2. September anwendbar

Die Anwendung FILING der Bilanzzentrale war am Mittwoch, den 30. August, von 07:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag, den 31. August, von 07:00 bis 13:00 Uhr aufgrund technischer Probleme nicht verfügbar.

Angesichts der Auswirkungen dieser Nichtverfügbarkeit auf die Möglichkeit, bestimmte Hinterlegungen innerhalb der gesetzlichen Fristen vorzunehmen, wurde im Einvernehmen mit dem FÖD Wirtschaft beschlossen, die Anwendung des Zuschlags wegen verspäteter Hinterlegung um einen Werktag zu verschieben. Die Hinterlegungen werden daher erst ab Samstag, dem 2. September, als verspätet betrachtet.