Anwendung des Gesetzbuches für Gesellschaften und Vereine

Die Modelle für den Jahresabschluss schrittweise werden geändert in Anwendung des neuen Gesetzbuches  für Gesellschaften und Vereine vom 23. März 2019 (niederländisch - französische) und der Königlicher Erlass vom 29. April 2019 (niederländisch - französische). Die Änderungen werden in zwei Schritten eingeführt. Genauere Modalitäten werden später mitgeteilt

Erstmals für Gesellschaften im Jahr 2020.

Neue Modelle (vollständiges, verkürztes und mikro) werden hinzugefügt für Gesellschaften ohne Kapital;. für Gesellschaften mit Kapital werden die bestehenden Modelle angepasst. Außerdem werden die bestehenden Modelle für Kapitalgesellschaften geändert.

Diese Modelle werden nach ihrer offiziellen Publikation auf der Website der Bilanzzentrale veröffentlicht.

Die neuen und angepassten Modelle werden für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen akzeptiert, ab dem 1.1.2020 im Pdf-Format und ab dem 1.4.2020 im strukturierten Datenformat (Xbrl).

Dann für Vereine und Stiftungen im Jahr 2021.

Ein neues Mikro Modell wird hinzugefügt; bestehende Modelle (vollständig, abgekürzt) werden angepasst.

Diese Modelle werden nach ihrer offiziellen Publikation auf der Website der Bilanzzentrale veröffentlicht.

Die neuen und angepassten Modelle werden für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen akzeptiert, ab dem 1.1.2021 im Pdf-Format und ab dem 1.4.2021 im strukturierten Datenformat (Xbrl) akzeptiert.

Abschaffung der Papierablagen: Papierablagen von Jahresabschlüssen von Gesellschaften, Vereine und Stiftungen werden ab dem 01/01/2020 von der Bilanzzentrale nicht mehr akzeptiert.