Wer ist hinterlegungspflichtig?

Welche juristischen Personen müssen einen Jahresabschluss, konsolidierten Jahresabschluss oder eine Sozialbilanz hinterlegen?

  • Die meisten belgischen Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss und/oder konsolidierten Jahresabschluss jährlich hinterlegen. Dies gilt für Gesellschaften, bei denen sich die Verantwortung der Aktionäre oder Gesellschafter auf ihren Anteil beschränkt, wie auch für einige andere Gesellschaften.

  • Kleine und große Vereinigungen und Stiftungen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen ihren Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank hinterlegen.

  • Krankenkassen und Landesverbände der Krankenkassen, die dem Gesetz vom 29. Januar 2022 unterliegen, müssen ihren Jahresabschluss nach dem vom Aufsichtsamt für Krankenkassen und Landesverbände für Krankenkassen erstellten Modell erstellen.

  • Die folgenden ausländischen juristischen Personen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank zu hinterlegen:

    • ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung in Belgien;
    • ausländische Vereinigungen und Stiftungen mit einer Zweigniederlassung in Belgien.
  • Die Jahresabschlüsse bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen mit einer variablen Anzahl von Anteilen (Investmentfonds) können als Anhang zum Jahresabschluss der belgischen Verwaltungsgesellschaft hinterlegt werden.