Allgemein

Der Sektor der Finanzinstitute besteht aus allen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, deren Hauptfunktion in finanzieller Mittlertätigkeit (Finanzintermediär) und/oder Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten (Kredit- und Versicherungshilfsinstitutionen) liegt.

Unter finanzieller Mittlertätigkeit versteht man die Tätigkeit, bei der eine institutionelle Einheit über einen Markt auf eigene Rechnung gleichzeitig Forderungen erwirbt und Verbindlichkeiten eingeht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten von Finanzintermediären haben unterschiedliche Eigenschaften, was bedeutet, dass über Finanzvermittler erhaltene Mittel bezüglich der Laufzeit, des Umfangs, des Risikos u. dgl. umgewandelt oder umgruppiert werden.

Unter der Ausübung von Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten versteht man die Ausübung von Diensten, die eng mit finanzieller Mittlertätigkeit verknüpft sind, für sich selbst gesehen aber nicht als solche betrachtet werden können.

Teilsektoren

Nach ESVG 2010 wird der Sektor der Finanzinstitute in folgende Teilsektoren aufgegliedert:

  1. Zentralbank (S. 121);
  2. Einlageninstitute mit Ausnahme der Zentralbank (S.122); hierin finden wir die Kreditinstitute;
  3. Geldmarktfonds (GMF) (S.123): die Kapitalanlagegesellschaften, deren Anteile oder Anteilsscheine mit Einlagen vergleichbare Finanztitel sind und die hauptsächlich in Geldmarktfonds, Geldmarktpapieren und/oder Einlagen anlegen;
  4. Investmentfonds mit Ausnahme von GMF (S.124): die Kapitalanlagegesellschaften, deren Anteile oder Anteilsscheine nicht als mit Einlagen vergleichbare Finanztitel gelten;
  5. Sonstige Finanzintermediäre mit Ausnahme von Versicherungen und Pensionseinrichtungen (S.125);
  6. Kredit- und Versicherungshilfsinstitutionen: Dies betrifft eine Gruppierung unterschiedlicher Gesellschaften wie z.B. Gesellschaften des Mutual Funds Managements, des Asset Managements, Unternehmenszentralen, deren Tochterunternehmen größtenteils Finanzinstitute sind, ....;
  7. Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen (S.127): Dies betrifft hauptsächlich Holdings;
  8. Versicherungen (S.128);
  9. Pensionseinrichtungen (S.129).

Eine eingehende Beschreibung der Teilsektoren mit Beispielen finden Sie auf dieser Website CIS SEC2010.

Die Statistiken der Finanzinstitute geben makroökonomische Informationen und werden vornehmlich anhand der Bilanzdaten dieser Institute erstellt. Daneben gibt es statistische Daten aus Erhebungen, die bei Finanzinstituten durchgeführt werden: die Bank Lending Survey und die MIR.

MFI

Die Gruppe der MFI (Monetäre Finanzinstitute) nimmt einen eigenen statistischen Platz ein und wird definiert als bestehend aus der Zentralbank (S.121), den Kreditinstituten (S.122) und den Geldmarktfonds (S.123). Diese Statistiken sind eine sehr bedeutende Datenquelle für die Geld- und Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die Bankstatistiken werden auf Basis der detaillierten Jahresabschlüsse der MFI aufgestellt. Für den Teilsektor der Kreditinstitute wurden mehrere, nach Größe und Rechtsform geordnete Detailpräsentationen aufgenommen. Daneben werden auch die Aggregate der Ergebnisrechnung und die Daten außerhalb der Bilanzsumme angegeben. Die detaillierten Buchführungsdaten der MFI liegen zugleich verschiedenen Finanz- und Wirtschaftsstatistiken zugrunde.

Sehr eng mit den Bankstatistiken verbunden sind die monetären Statistiken. Sie bilden einen wesentlichen Beitrag zu dem ersten Pfeiler der Geld- und Währungspolitik der EZB. Die bekanntesten Statistiken beziehen sich auf die Geldmengenaggregate, die nach den für alle Länder der EWU geltenden, harmonisierten Definitionen berechnet werden.