Allgemein

In Belgien wird, wie in allen EU-Ländern, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung gemäß den Vorgaben des „Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler/regionaler Ebene“ (ESVG 2010) erstellt.

In Belgien werden bei der Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zahlreiche Informationsquellen genutzt, darunter administrative Daten und Erhebungen. Ferner basiert die Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf einem umfassenden Unternehmensregister. Im Endeffekt wird eine Reihe kohärenter und umfassender statistischer Informationen vorgelegt, um eine möglichst wirklichkeitsgetreue Bestandsaufnahme der belgischen Volkswirtschaft zu erstellen. Die Erstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung basiert auf einer Methodik, die auf europäischer Ebene in Kooperation mit den Mitgliedstaaten festgelegt wird. Sie garantiert einen hohen Qualitätsstandard, der dadurch verstärkt wird, dass die in jedem Land aufgestellten Rechnungen durch Eurostat überwacht werden.

Die Schätzungen können ausgehend von der Verfügbarkeit der verwendeten Quellen und ihrer Neufestlegung im Laufe der Zeit überarbeitet werden. Im Allgemeinen werden die Zahlen erst nach einem Zeitraum von ungefähr vier Jahren endgültig. Alle fünf Jahre können die statistischen Serien auch Gegenstand von Überarbeitungen über einen wesentlich längeren Zeitraum sein. Dann spricht man von punktuellen Überarbeitungen, die die Aufnahme neuer Datenquellen oder die Durchführung methodologischer Verbesserungen ermöglichen.

Im Einklang mit den Empfehlungen auf europäischer Ebene wurde die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2019 einer punktuellen Überarbeitung unterzogen. Diese Überarbeitung ist Teil der gewöhnlichen und normalen Verfahren zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und erfolgt in den meisten europäischen Ländern. In Belgien wurde sie am 18. Oktober 2019 bei der Veröffentlichung der detaillierten volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eingeführt. Die übrigen Statistikprodukte im Zusammenhang mit der belgischen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, werden im Einklang mit den regelmäßig geplanten Veröffentlichungen angepasst.

Die statistischen Informationen im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, werden im Einklang mit einem genauen Zeitplan vorgelegt:

  • Die vierteljährlichen Konten werden in drei Schritten veröffentlicht. Zunächst wird 30 Tage nach Ende des Quartals eine erste Schätzung des Wirtschaftswachstums (Volumenschätzung des BIP) vorgenommen. Diese Zahl wird 60 Tage nach Quartalsende neu bewertet und wird zusammen mit ausführlichen Statistiken zur Zusammensetzung des BIP (Wertschöpfung, Ausgaben, Einkommen) sowie zum Arbeitsmarkt veröffentlicht. 90 bis 110 Tage nach Ende des Quartals wird schließlich die endgültige und vollständige Schätzung der wichtigsten Wirtschaftsaggregate veröffentlicht.
      
  • Die vierteljährlichen Konten der institutionellen Sektoren (Haushalte, Unternehmen, Staat) werden ca. 105 Tage nach Quartalsende veröffentlicht. Diese Veröffentlichung enthält insbesondere eine Reihe bedeutender Schlüsselindikatoren, wie die Sparquote der privaten Haushalte und die Investitionsquote der Unternehmen sowie die vierteljährlichen Staatskonten.
  • Eine erste Schätzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die im Wesentlichen auf Basis der vierteljährlichen Konten erstellt wird, wird im auf das Bezugsjahr folgenden April veröffentlicht.
  • Endgültigere Zahlen werden in den detaillierten Jahreskonten ausgewiesen, die im Herbst des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres veröffentlicht werden und Tabellen nach Wirtschaftsbereichen umfassen (Produktionskonto und Einkommensentstehungskonto, wichtigste Ausgabenkategorien, Investitionen und Beschäftigung), sowie die Konten der einzelnen institutionellen Sektoren. Anschließend werden Angaben zum Kapitalstock und detaillierte Aufkommens- und Verwendungstabellen veröffentlicht.
  • Die Staatskonten sind Gegenstand von zwei jährlichen Schätzungen. Eine erste Schätzung wird Mitte April in Form von Übersichten über die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Staates veröffentlicht. Die zweite Schätzung, die im Oktober veröffentlicht wird, umfasst die detaillierten vollständigen Konten, die in die Veröffentlichung der Sektorkonten integriert werden. Diese zwei Schätzungen berücksichtigen die im Rahmen des Verfahrens in Bezug auf übermäßige Defizite vorgelegten Informationen.
  • Das Satellitenkonto gemeinnütziger Institutionen ist ebenfalls eine Statistik, die im allgemeinen Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung veröffentlicht wird. Das Satellitenkonto gemeinnütziger Institutionen gehört in Europa zwar nicht zu den statistischen Verpflichtungen, aber es entspricht den internationalen Standards in diesem Bereich.
  • Die regionale volkswirtschaftliche Gesamtrechnung wird im Februar veröffentlicht und enthalt Informationen zu Aggregaten nach Wirtschaftsbereichen sowie die Einkommenskonten der privaten Haushalte für Regionen, Provinzen und Bezirke. Die Aggregate nach Wirtschaftsbereichen umfassen die Bruttowertschöpfung, das Arbeitnehmerentgelt, der Arbeitseinsatz, die geleisteten Stunden und die Bruttoanlageinvestitionen. Die Einkommenskonten der privaten Haushalte umfasst das primäre Einkommensverteilungskonto, das sekundäre Einkommensverteilungskonto sowie das pro Einwohner verfügbare Einkommen.
  • Die regionale Verteilung der belgischen Importen und Exporten von Waren und Dienstleistungen ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der BNB und den drei Regionen. Diese regionalen Zahlen gehören nicht zu den europäischen Statistikvorgaben, sondern basieren auf methodologischen Grundsätzen, die auf europäischer Ebene festgelegt und für die übrigen Variablen nach Wirtschaftsbereichen zur Anwendung kommen.