Schutz der Privatsphäre
Personenbezogene Daten werden im Register der Unternehmenskredite (RUK) gespeichert, um:
- Kreditinstitute und Leasinggesellschaften mit Informationen zu versorgen, die es ihnen ermöglichen, die mit ihren Kreditnehmern verbundenen Risiken richtig einzuschätzen;
- der Belgischen Nationalbank (BNB) als zuständiger Aufsichtsbehörde Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um die Risiken für den Finanzsektor richtig zu bewerten;
- der BNB die Daten zur Verfügung zu stellen, die sie im Rahmen ihrer wissenschaftlichen oder statistischen Tätigkeiten oder anderer Tätigkeiten benötigt, die sie gemäß dem Gesetz vom 22. Februar 1998 über die Organisation der Belgischen Nationalbank ausübt, wie z. B. die Geldpolitik und andere Politiken;
- der Europäischen Zentralbank (EZB) zu ermöglichen, die Finanzstabilität des Euroraums gemäß der Verordnung (EU) 2016/867 der EZB vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (die "AnaCredit-Verordnung") zu überwachen. Mit „AnaCredit“ verfügt die EZB über eine Datenbank mit detaillierten Informationen über Einzelkredite von Banken im Euroraum.
Keine kommerzielle Nutzung
Die BNB übermittelt die im RUK gespeicherten Daten nur unter strikter Einhaltung des Gesetzes vom 28. November 2021 zur Einrichtung des Registers der Unternehmenskredite (Artikel 10). Die erhobenen Daten werden von der BNB auf keinen Fall für kommerzielle Zwecke genutzt.
Die BNB ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der im RUK gespeicherten personenbezogenen Daten. In dieser Eigenschaft ist sie zuständig für:
- den Empfang von Daten von Kreditinstituten und Leasinggesellschaften;
- die Zusammenstellung und Aufbewahrung der Daten;
- die Nutzung der Daten unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen;
- die Weitergabe von Daten in Fällen, in denen dies gesetzlich zulässig ist;
- den Schutz, die Löschung oder die Vernichtung personenbezogener Daten unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen.
Die Frist für die Speicherung der im RUK enthaltenen Daten ist in Artikel 12 des Gesetzes vom 28. November 2021 festgelegt.
Rechte der betroffenen Personen
Personen, deren Daten im RUK gespeichert sind, werden durch einen ausdrücklichen Hinweis im Kredit- oder Leasingvertrag über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.
Betroffene Personen können:
- ihre im RUK gespeicherten personenbezogenen Daten kostenlos einsehen;
- von Kreditinstituten und Leasinggesellschaften die Berichtigung von Daten im RUK verlangen, die nachweislich unrichtig sind; Kreditinstitute und Leasinggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, falsche Daten zu berichtigen. Die BNB nimmt im Prinzip keine Änderungen an den im RUK gespeicherten Daten vor;
- sich an die Datenschutzbehörde wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstößt.
Datenschutzbeauftragter
Die BNB hat einen Datenschutzbeauftragten („data protection officer“).
Sie können sich an diesen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn Sie z. B. Ihre Rechte wahrnehmen möchten oder Fragen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben.
E-Mail: [email protected]
Post:
Belgische Nationalbank
c/o Data Protection Officer
Avenue de Berlaimont 14
1000 Brüssel
Rechtsgrundlage
Die BNB verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den belgischen und europäischen Vorschriften:
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO);
- Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten;
- Gesetz vom 28. November 2021 zur Einrichtung des Registers der Unternehmenskredite (RUK), das die Belgische Nationalbank (BNB) mit der Verwaltung des RUK beauftragt.
- Königlicher Erlass vom 27. Dezember 2021 über die Funktionsweise des Registers der Unternehmenskredite (RUK).