Rechtsanwälte

Kann ein Rechtsanwalt nachweisen, dass er bevollmächtigt ist, eine Person zu vertreten, gilt dieser Rechtsanwalt als Auskunftsberechtigter. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt bei der Zentrale für Privatkredite Auskünfte über die von ihm vertretene Person anfordern kann. 

Bevor ein Rechtsanwalt dieses Zugriffsrecht auf die ZPF erhält, muss er jedoch zunächst ein Formular ausfüllen (FR-NL). Dies wurde mit den Anwaltskammern vereinbart.

Anschließend versendet die ZPK die angeforderten Informationen per Post.

Mehr Informationen

Als Rechtsanwalt finden Sie weitere Informationen zur ZPK auf dieser Webseite und in den Gesetzestexten zur ZPK.

 Personenbezogene Daten werden niemals telefonisch oder per E-Mail übermittelt.