Darstellungsregeln
Um Verwechslungen oder vorsätzlichen Missbrauch jeglicher Art zu verhindern, unterliegt die Darstellung der Banknoten sehr strengen Vorschriften.
Um Verwechslungen oder vorsätzlichen Missbrauch jeglicher Art zu verhindern, unterliegt die Darstellung der Euro-Banknoten im Übrigen sehr strengen Vorschriften, und ihre Verwendung als Werbeträger ist verboten.
- Leitlinie der Europaïschen Zentralbank vom 20. März 2003
- Beschluss der EZB vom 19. April 2013 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten
- Schutz von Geldzeichen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind (Auszüge aus dem Strafgesetzbuch)
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