Reproduktionsregeln
Reproduktion von Euro-Banknoten
Um Verwechslungen oder vorsätzlichen Missbrauch jeglicher Art zu verhindern, unterliegt die Reproduktion der Euro-Banknoten im Übrigen sehr strengen Vorschriften, und ihre Verwendung als Werbeträger ist verboten. Siehe hierzu:
- Leitlinie der Europaïschen Zentralbank vom 20. März 2003
- Beschluss der EZB vom 19. April 2013 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten
- Schutz von Geldzeichen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind (Auszüge aus dem Strafgesetzbuch): Niederländisch | Französisch
Reproduktion von belgischen Banknoten
Die Reproduktion von belgischen Banknoten unterliegt ebenfalls besonderen Regeln. Diese Regeln sind in der offiziellen Bekanntmachung über die Reproduktion von Banknoten zu Werbezwecken oder anderen Zwecken zu finden.
Darüber hinaus erlaubt die Belgische Nationalbank die elektronische Reproduktion von Banknoten in belgischen Franken unter denselben Bedingungen, die für Euro-Banknoten gelten: siehe Artikel 2.3, f) des Beschlusses der EZB vom 19. April 2013.