Glossar

 

  • M1

    Enges Geldmengenaggregat. Umfasst den Bargeldumlauf und die Sichteinlagen bei MFIs und der Zentralregierung (z. B. Post oder Schatzamt).

  • M2

    Mittleres Geldmengenaggregat. Umfasst M1 und Einlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (kurzfristige Spareinlagen) sowie Einlagen bei MFIs und der Zentralregierung mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (kurzfristige Einlagen).

  • M3

    Weites Geldmengenaggregat. Umfasst M2 und marktfähige Instrumente, d. h. Repo-Geschäfte, Aktien und Anteile an Geldmarktfonds und von MFIs ausgegebene Schuldtitel mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren.

  • Maastricht-Vertrag

    Der Vertrag von Maastricht, der offiziell als Vertrag über die Europäische Union bekannt ist, ebnete den Weg für die Schaffung einer einheitlichen Währung für Europa und legte den Grundstein für die Europäische Union in ihrer heutigen Form. Der Vertrag wurde am 7. Februar 1992 von 12 Ländern in Maastricht unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Der Vertrag war das Ergebnis jahrzehntelanger Beratungen über eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa. Er führt die Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen ein. Die dritte Stufe umfasst die Einführung der einheitlichen Währung und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Er legt auch die Regeln oder Konvergenzkriterien fest, die die Länder erfüllen müssen, um dem Euro-Währungsgebiet beizutreten.

  • Mindestbietungssatz

    Der niedrigste Zinssatz, zu dem die Geschäftspartner beim im Rahmen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte durchgeführten Mengentender Gebote abgeben dürfen. Es ist einer der wichtigsten EZB-Zinssätze, die den geldpolitischen Kurs widerspiegeln.

  • Mindestreserven

    Verzinsliche Übernacht-Einlagen, die die Kreditinstitute des Euro-Währungsgebiets beim Eurosystem bilden müssen. Jedes Kreditinstitut muss jeweils in einem Monat im Durchschnitt Einlagen in Höhe von 2 v. H. bestimmter Verbindlichkeiten dieses Instituts bilden.

  • Ministerrat

    Institution der Europäischen Union, die aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten besteht. Tritt er in der Besetzung der Wirtschafts- und Finanzminister zusammen, wird der EU-Rat gewöhnlich auch ECOFIN-Rat genannt.

  • Monetäre Analyse

    Eine der beiden Säulen des EZB-Rahmens für eine detaillierte Analyse der für die Preisstabilität bestehenden Risiken, die die Grundlage für die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats bildet. Mithilfe der monetären Analyse sollen die mittel- und langfristigen Inflationstendenzen beurteilt werden, da es längerfristig einen engen Zusammenhang zwischen Geld und Preisen gibt. Sie berücksichtigt die Entwicklungen einer breiten Palette monetärer Indikatoren, einschließlich M3 und seinen Komponenten und Gegenposten (vor allem die Kredite), und verschiedene Messzahlen für Liquiditätsüberschüsse. Siehe auch Wirtschaftliche Analyse.