Definition

  • Wechsel

    Der Wechsel ist ein vom Emittenten (dem Aussteller) unterzeichnetes und datiertes, handelbares Wertpapier. Er beinhaltet eine unbedingte Anweisung bzw. einen Befehl an den Schuldner (den Bezogenen), bei Fälligkeit eine bestimmte Geldsumme an eine bestimmte Person oder an dessen Order zu zahlen. Ist der Schuldner einverstanden, akzeptiert er durch seine Unterschrift auf dem Wechsel. Das Format, der Inhalt und die rechtlichen Folgen sind gesetzlich geregelt.