Definition

  • General Agreements to Borrow (GAB)

    Im Jahre 1962 von den zehn reichsten IWF-Mitgliedstaaten, darunter Belgien, getroffene Vereinbarung, um neben den festen Beiträgen dem Fonds zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Die GAB-Teilnehmer werden G-10 genannt, obgleich die Schweiz 1964 das elfte Mitgliedsland wurde.