Definition

  • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

    Der Maastricht-Vertrag unterscheidet drei Etappen auf dem Weg zur WWU in der Europäischen Union (EU). Die erste Etappe der WWU begann im Juli 1990 und endete am 31. Dezember 1993; sie war vor allem durch die Beseitigung aller interner Hindernisse für den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU gekennzeichnet. Die zweite Etappe der WWU, die am 1. Januar 1994 begann, war maßgeblich von der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), dem Verbot der Finanzierung des öffentlichen Sektors und seinem privilegierten Zugang zu den Finanzinstituten sowie von der Notwendigkeit geprägt, exzessive Haushaltsdefizite zu vermeiden. Die dritte Etappe begann am 1. Januar 1999 mit der Übertragung der geldpolitischen Kompetenzen an die EZB und der Einführung des Euros. Der Prozess der WWU-Gründung wurde am 1. Januar 2002 mit dem Übergang auf das Euro-Bargeld abgeschlossen.