Melden

Die Zentrale Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) wird mit Daten aus zwei Quellen gespeist:

Durch  belgische Ansässige für im Ausland eröffnete Konten:
Belgische Ansässige, die Inhaber eines oder mehrerer Auslandskonten sind, müssen ihre Konten direkt der ZKS melden. Diese Meldung erfolgt also nicht automatisch durch ihr ausländisches Finanzinstitut (was bei inländischen Konten und Finanzverträgen der Fall ist). 

Durch Finanzinstitute für inländische Konten, Finanzverträge und Bargeldtransaktionen:
Privatpersonen müssen dafür selbst nicht aktiv werden. Finanzinstitute (die so genannten Auskunftspflichtigen) sind verpflichtet, Informationen an die ZKS weiterzuleiten. Genauer gesagt geht es um die belgischen Konten, Finanzverträge und Bargeldtransaktionen ihrer Kunden.