Korrigieren

Inländische Konten, Finanzverträge und Bargeldtransaktionen

Jede Person kann eine kostenlose Berichtigung falscher Daten zu inländischen Konten, Verträgen und Bargeldtransaktionen verlangen, die unter ihrem Namen bei der Zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS) registriert sind. Hierzu muss sich die betroffene Person an das auskunftspflichtige Finanzinstitut wenden, das die Daten zuvor übermittelt hat. Der Auskunftspflichtige muss zunächst die fehlerhaften Daten in seinen eigenen Dateien berichtigen und die korrigierten Daten dann unverzüglich der ZKS mitteilen.

Die BNB ist gesetzlich nicht berechtigt, Daten in der ZKS selbst zu korrigieren.

Auslandskonten

Jeder Ansässige oder sein Bevollmächtigter kann bereits übermittelte Daten zu Auslandskonten jederzeit korrigieren oder aktualisieren. 

Es sind drei Arten von Änderungen möglich:

  • Meldung der Auflösung eines Auslandskontos oder der Übertragung eines Auslandskontos auf die Kinder (über das Formular über Auflösung und getrennte Veranlagung):
    • Auflösung: wenn ein Auslandskonto endgültig aufgelöst wird. Das Auflösungsformular gilt auch im Todesfall des Kontoinhabers; 
    • Getrennte Veranlagung: Wenn ein Kind volljährig wird, muss dieses Kind eine eigene Steuererklärung abgeben und seine/ihre Auslandskonten an der ZKS melden. Die zuvor von den Eltern in ihrem Namen gemeldeten Konten des Kindes müssen (im Namen der Eltern) aufgelöst werden. 
  • Änderung von Daten (über das Berichtigungsformular). Bereits gemeldete Daten können geändert oder ergänzt werden (andere Kontonummer, neuer Name des Finanzinstituts usw.);
  • Löschung falscher Daten (über das Löschungsformular). Dieses Formular wird nur verwendet, um falsch gemeldete Daten zu löschen (z. B. wenn ein Buchhalter eine falsche Nationalregisternummer eines Kunden übermittelt hat).

 

Die Meldung von Änderungen kann auf zwei Arten erfolgen:

  • entweder mit einer Online-Meldung über die Webapplikation der ZKS (das ist auch möglich, wenn die falsche oder unvollständige Daten zuvor auf Papier übermittelt wurden), Diese Online-Meldung ist der einfachste und schnellste Weg!

Zur Webapplikation der ZKS

  • oder durch eine schriftliche Meldung, also durch Ausfüllen eines dieser Formulare:

Im Falle einer schriftlichen Meldung muss das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und vom Ansässigen oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet an folgende Adresse gesendet werden:
Belgische Nationalbank
Zentrale Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS)
de Berlaimontlaan 14
1000 Brüssel