Alles über die ZKS

Die Zentrale Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) ist ein Verzeichnis, in dem

  • belgische Bankkonten und Finanzverträge
  • Auslandskonten natürlicher Personen, die in Belgien eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, registriert sind, und
  • Bargeldtransaktionen. 
  • Meldepflicht an die ZKS ausgedehnt auf Salden

    Seit Anfang 2022 müssen in Belgien tätige Finanzinstitute zusätzliche Informationen an die Zentrale Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) übermitteln.


Wat is het CAP

Die ZKS wurde 2011 geschaffen, um Steuerbetrug zu bekämpfen.

Die ZKS wurde im Laufe der Jahre kontinuierlich erweitert. Seit 2013 zentralisiert die ZKS auch die Informationen über die Konten der im Ausland ansässigen Belgier

Und, seit Januar 2022, müssen in Belgien tätige Finanzinstitute folgende zusätzliche Informationen an die Zentrale Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) übermitteln:

  • die Salden der Bank- und Zahlungskonten zum 30.06. und 31.12.,
  • die aggregierten Beträge der Kapitalanlageverträge und der damit verbundenen Verträge zum 30.06. und 31.12 und 
  • die aggregierten Beträge der Lebensversicherungsverträge zum 31.12.

Diese Ausweitung der Meldepflicht erfolgte hauptsächlich aufgrund des Informationsbedarfs der zuständigen Behörden (der so genannten Auskunftsberechtigte), die die ZKS konsultieren. Nach und nach wurden die Ziele der ZKS erweitert. Neben der Bekämpfung des Steuerbetrugs sollte die ZKS auch dazu beitragen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Formen der Schwerkriminalität zu bekämpfen.

Der Gesetzgeber hat die Verwaltung der ZKS der Belgischen Nationalbank (BNB) anvertraut. Diese Verwaltung erfolgt gemäß einem strengen gesetzlichen Rahmen und unter Wahrung der Privatsphäre aller Beteiligten. 

Dank der ZKS können Informationen so genannten Auskunftsberechtigten schnell zur Verfügung gestellt werden. Dies sind staatliche Stellen, Personen und Einrichtungen mit einem Auftrag von allgemeinem Interesse.

Auskunftspflichtige

Die ZKS wird aus zwei Kanälen „gespeist“:

Auskunftsberechtigte

Daten zu allen belgischen Konten, bestimmten Finanzverträgen, Bargeldtransaktionen und allen Auslandskonten von belgischen Ansässigen werden von der ZKS zentral erfasst. Ziel ist es, diese Informationen so genannten Auskunftsberechtigten schnell zur Verfügung zu stellen. Dies sind staatliche Stellen, Personen und Einrichtungen, die gesetzlich befugt sind, diese Daten im Rahmen ihrer Aufgaben im öffentlichen Interesse abzufragen.

Diese Auskunftsberechtigten können für verschiedene Zwecke Informationen aus der ZKS anfordern (klicken Sie weiter unten auf „Zwecke“). 

Zwecke

  • Bestimmte Beamte des FÖD Finanzen und der flämischen Steuerbehörden: bei Hinweisen auf Steuerbetrug und um fiskalische und nichtfiskalische Einnahmen einzuziehen,
  • Gericht: 
    • Staatsanwälte, Ermittlungsrichter, Richter in Strafsachen: zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und zur Durchführung der strafrechtlichen Untersuchung
    • der Friedensrichter im Zusammenhang mit der Bestellung eines Vermögensverwalters
    • das Unternehmensgericht im Rahmen des Insolvenzverfahrens
    • die Zentrale Stelle für Beschlagnahme und Einziehung: zur Durchführung einer Solvenzprüfung zur Einziehung beschlagnahmter oder eingezogener Beträge.
  • Die Nachrichten- und Sicherheitsdienste: die Erhebung von Bankdaten im Rahmen spezieller Ermittlungsmethoden
  • Die Stelle für die Bearbeitung von Finanzinformationen: um zu verhindern, dass das Finanzsystem für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Formen von Schwerkriminalität missbraucht wird,
  • Gerichtsvollzieher: auf Antrag eines Pfändungsrichters im Rahmen eines vereinfachtes Verfahrens zur vorläufigen Kontenpfändung ,
  • Notare: zur Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen.

Natürliche und juristische Personen

Natürliche und juristische Personen können auf Anfrage ihre Daten bei der ZKS abfragen.

Erweisen sich ihre Daten als falsch oder veraltet, können sie ihr Finanzinstitut auffordern, diese Daten zu berichtigen.

Speicherfrist

Die Daten zu Konten und Finanzverträgewerden zehn Jahre lang in der ZKS gespeichert.

Für inländische Konten, Finanzverträge und Bargeldtransaktionen beginnt diese Zehnjahresfrist in dem Zeitpunkt, an dem der Auskunftspflichtige der ZKS Informationen über Folgendes übermittelt hat:

  • die Auflösung eines Bank- oder Zahlungskontos;
  • das Ende der Eigenschaft als Kontoinhaber, Mitkontoinhaber oder Bevollmächtigter eines Bank- oder Zahlungskontos
  • das Ende eines Vertragsverhältnisses des Informationspflichtigen in Bezug auf eine bestimmte Kategorie von Finanzverträgen;
  • die Existenz einer Bargeldtransaktion.

Die Zehnjahresfrist für ein Auslandskonto beginnt in dem Zeitpunkt, in dem das Auslandskonto aufgelöst wird. Umso wichtiger ist es, dass Inhaber von Auslandskonten die Auflösung ihres Kontos tatsächlich der ZKS melden.

Nach Ablauf der zehnjährigen Speicherfrist werden die personenbezogenen Daten unwiderruflich aus dem ZKS-Register gelöscht.