Register der Unternehmenskredite (RUK)

Das Register der Unternehmenskredite (RUK) enthält einen Datensatz zu Krediten an juristische und natürliche Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Es ersetzt seit Januar 2022 die Zentrale für Unternehmenskredite (ZUK). 

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Kreditnehmer

Kreditnehmer und Bürgen können die auf ihren Namen registrierten Daten im RUK kostenlos einsehen.

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Kreditgeber - Meldepflichtige

Kreditinstitute oder Leasinggesellschaften:

  • sind verpflichtet, Informationen über Kredit- oder Leasingverträge an das RUK zu melden und
  • können das RUK vor Abschluss eines solchen Vertrages konsultieren.