Melden

Die Meldung von Daten an das Register der Unternehmenskredite (RUK) erfolgt in Belgien ausschließlich durch Kreditgeber. Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben.

Die Kreditnehmer selbst können daher keine Daten direkt an das RUK übermitteln.

Verbraucher- und Hypothekarkredite, die natürlichen Personen ausschließlich zu privaten Zwecken gewährt werden, müssen dem RUK nicht gemeldet werden. Diese Daten werden in der Zentrale für Privatkredite (ZPK) registriert.

Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Die Meldepflichtigen müssen die folgenden Informationen melden:

  • den oder die Begünstigten des Kredits: juristische und/oder natürliche Person(en);
  • die Kreditdaten: die Art des Instruments, der gewährte Betrag, das Anfangsdatum usw.;
  • zusätzliche Daten, die eine bessere Risikobewertung ermöglichen, wie z. B. möglicher Zahlungsausfall oder Schutzmaßnahmen (Versicherung oder Absicherung gegen ein negatives Kreditereignis).

Informationen für Kreditgeber

Kreditgeber, die weitere Informationen zur Meldung von Daten an die RUK suchen, können die Seite 'Info für Meldepflichtige' besuchen.