Abfragen
Die Abfrage von Daten im Register der Unternehmenskredite (RUK) kann sowohl von Kreditnehmer und Bürgen, Meldepflichtige (Kreditinstitute und Leasingunternehmen) als auch von gesetzlich bestimmten Dritten vorgenommen werden:
- Jeder Kreditnehmer und Bürge kann die auf seinen Namen registrierten Daten im RUK kostenlos einsehen.
- Meldepflichtige (Kreditinstitute oder Leasinggesellschaften) haben die Möglichkeit, das RUK vor der Gewährung eines Kredits sowie während der volle Laufzeit des Kreditvertrags zu konsultieren.
- Auch Dritte können das RUK konsultieren: die FSMA, die belgische Datenschutzbehörde, die Europäische Zentralbank (EZB), bestimmte Beamte, usw. Eine Liste dieser Dritten ist in Artikel 10 des Gesetzes vom 28. November 2021 zur Einrichtung des Registers der Unternehmenskredite enthalten.