Rechtsgrundlage des RUK

Kreditinstitute und Leasinggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Daten über die von ihnen abgeschlossenen Kredit- und Leasingverträge an das Register der Unternehmenskredite (RUK) zu übermitteln. Es geht um Daten zu Krediten an juristische und natürliche Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. 

Der Zweck, die Registrierung, Aktualisierung und Abfrage von Daten ist in Gesetzestexten streng geregelt. 

Schließlich erfüllt das RUK die Anforderungen der europäischen AnaCredit-Verordnung über die Erhebung von Kredit(risiko)daten.

Die derzeitige Rechtsgrundlage des RUK besteht aus belgischen und europäischen Vorschriften: