Glossar des RUK

Het ABC van het RKO

Begünstigter eines Kredits

Empfänger eines Kredits. Synonyme sind Kreditnehmer oder Schuldner.

Gegenpartei

Eine Gegenpartei ist eine Person, die eine direkte Rolle in Bezug auf den Kredit- oder Leasingvertrag spielt: Gläubiger, Schuldner, ...

Gläubiger (siehe auch Kreditgeber)

die Gegenpartei, die das Kreditrisiko eines Instruments (eines Kreditvertrags/Leasingvertrags) trägt.

Instrument (oder Kreditvertrag)

eine Bestimmung, die es einem Schuldner (Kreditnehmer) ermöglicht, Mittel von einem Gläubiger (Kreditgeber/Leasingvertrag) zu erhalten. Synonym ist Kreditvertrag/Leasingvertrag.

Kreditgeber

die Gegenpartei, die das Kreditrisiko eines Instruments (Kreditvertrag/Leasingvertrag) trägt, mit Ausnahme eines Schutzgebers. Synonym ist Gläubiger.

Kreditinstitute

Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, einerseits Einlagen oder andere rückzahlbare öffentliche Mittel entgegenzunehmen und andererseits Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Banken und Sparkassen sind Kreditinstitute. Die Kreditinstitute bilden zusammen mit den Leasinggesellschaften die Kreditgeber.

Kreditnehmer

die Gegenpartei, die uneingeschränkt verpflichtet ist, die aus dem Kredit- oder Leasingvertrag hervorgehenden Rückzahlungen zu leisten. Synonym ist Schuldner.

Kreditrisiko

das Risiko, dass eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu leisten.

Finanzierungsleasingunternehmen

ein Unternehmen, das sich auf die Finanzierung von Leasingverträgen spezialisiert hat. Die Zulassung einer Leasinggesellschaft erfolgt gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses Nr. 55 vom 10. November 1967 zur Regelung der Rechtsform der auf Mietfinanzierung spezialisierten Unternehmen. Die Leasinggesellschaften bilden zusammen mit den Kreditinstituten die Kreditgeber.
Nur „finanzielle“ Leasinggesellschaften sind im RUK enthalten.

Meldepflichtige (RUK)

Kreditgeber, die der Meldepflicht gegenüber dem RUK unterliegen. Es betrifft: 

  • Kreditinstitute mit Sitz in Belgien, die von der Belgischen Nationalbank in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde zugelassen sind. Diese Kategorie umfasst sowohl Zweigniederlassungen ausländischen Rechts mit Sitz in Belgien als auch Gesellschaften belgischen Rechts;
  • Leasinggesellschaften mit Sitz in Belgien, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Wirtschaft anerkannt sind.

Diese Meldepflichtigen werden im Gesetz vom 28. November 2021 zur Einrichtung des Registers der Unternehmenskredite (RUK) definiert.

Schuldner (siehe auch Kreditnehmer)

die Gegenpartei die uneingeschränkt verpflichtet ist, aus dem Instrument (dem Kreditvertrag/Leasingvertrag) hervorgehende Rückzahlungen zu leisten.

Schutzgeber (‚Bürge‘)

die Gegenpartei, die eine Absicherung gegen ein vertraglich vereinbartes negatives Kreditereignis bietet und das Kreditrisiko des negativen Kreditereignisses trägt;

Zahlungsausfall

die Nichterfüllung oder teilweise Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen.

Zahlungsausfall tritt ein, wenn:

  • das Kreditinstitut oder die Leasinggesellschaft es für unwahrscheinlich hält, dass der Kreditnehmer seinen Kreditverpflichtungen in vollem Umfang nachkommen wird, ohne auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (z. B. Hypotheken- und Pfandrechte oder persönliche Garantien) zurückgreifen zu müssen;
  • der Kreditnehmer ist mit einer wesentlichen Kreditverpflichtung gegenüber dem Institut, seiner Muttergesellschaft oder einer seiner Tochtergesellschaften mehr als 90 Tage im Rückstand.