Schuldenvermittler

Ein Schuldvermittler hat das Recht auf Einsichtnahme in die Zentrale für Privatkredite (ZPK). Dieses Recht gilt für Personen, für die das Arbeitsgericht im Rahmen einer kollektiven Schuldenregelung einen Schuldenvermittler bestellt hat.

Schuldenvermittler sind häufig oft Anwälte oder ÖSHZ. 

Die ZPK sendet Schuldenvermittlern die angeforderten Informationen mit der Post zu.

Mehr Informationen

Als Schuldenvermittler finden Sie weitere Informationen zur ZPK auf dieser Webseite und in den Gesetzestexten zur ZPK.

 Personenbezogene Daten werden niemals telefonisch oder per E-Mail übermittelt.