Ich bin eine Privatperson (natürliche oder juristische Person) und ich habe eine Frage zur:

1. meldung von Auslandskonten

Wie kann ich mein Auslandskonto (oder meine Auslandskonten) melden?

Über die Webapplikation der ZKS (der einfachste Weg!) oder durch eine schriftliche Erklärung.

MEHR INFOS Wie melden?

Welche Art von Auslandskonten muss ich melden?

Am besten wenden Sie sich an das Kontaktzentrum des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen (FÖD Finanzen), das für diese Frage zuständig ist: Kontakt | FÖD Finanzen (belgium.be)

Ich verstehe nicht, was ich in bestimmten Feldern des Formulars für die Meldung meines Auslandskontos oder der Meldung über die Webapplikation ausfüllen muss.

Die Antwort finden Sie in den vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen (FÖD Finanzen) erstellten Erläuterungen

Es gibt Erläuterungen für:

zum einen die Meldung/Übermittlung eines Auslandskontos;
zum anderen die Änderung eines Auslandskontos.

MEHR INFOS Standardformulare der ZKS | bnb.be

Mein Auslandskonto hat keine IBAN-Nummer. Was muss ich in Feld 3a angeben?

In diesem Fall können Sie eine beliebige andere Nummer, eine E-Mail-Adresse oder eine Anmelde-ID angeben, die Sie verwenden, um sich bei Ihrem Finanzinstitut zu identifizieren.

Ich habe meine Auslandskonten bereits gemeldet, kann sie aber in der Webapplikation nicht finden.

Mit der Webapplikation ist es derzeit nicht möglich, die ZKS-Datenbank zu konsultieren, um Ihre zuvor gemeldeten Daten abzurufen. Dies wird bald möglich sein.

Derzeit kann die Webapplikation nur für die Eingabe oder Meldung von Änderungen von Auslandskonten verwendet werden, die bereits an die ZKS gemeldet wurden.

MEHR INFOS Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Daten über Sie registriert wurden, können Sie auch eine Abfrage durchzuführen: Abfrage durch registrierte Personen | bnb.be

Ich habe mein Auslandskonto (noch) nicht an der ZKS gemeldet. Werde ich dafür eine Geldstrafe bekommen?

Wir empfehlen Ihnen, dies so schnell wie möglich zu tun.

Die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften (und die Verhängung etwaiger Sanktionen) ist Aufgabe des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen (FÖD Finanzen).

MEHR INFOS Im Ausland eröffnete Konten melden | bnb.be

2. meldung inländischer Konten

Ich habe von meinem Finanzinstitut ein Schreiben über die Meldung meiner Konten oder Verträge an die ZKS erhalten.

Dies ist das normale Verfahren. Jedes Finanzinstitut ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten über die Konten und Finanzverträge seiner Kunden an die ZKS zu übermitteln. Sie müssen Sie per Brief, E-Mail oder Kontoauszug informieren.

MEHR INFOS Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzinstitut.

3. datenabfrage

Wie kann ich meine in der ZKS registrierten Daten abfragen?

Auf Anfrage kann jeder kostenlos eine Übersicht über seine eigenen Daten erhalten, die in der Zentralen Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) registriert sind.

MEHR INFOS Abfragen durch registrierte Personen| bnb.be

Kann ich Daten einer dritten Person (Elternteil, Kind, geschiedener Ehepartner, verstorbener Verwandter) einsehen?

Im Prinzip nein. Sie können in der ZKS nur Ihre eigenen Daten einsehen. Es gibt jedoch einige besondere Situationen, die es erlauben, die Daten einer dritten Person einzusehen. Dies ist der Fall, wenn Sie Verwalter einer geschützten Person sind.

Wenn Sie die Konten einer verstorbenen Person im Zusammenhang mit einer Erbschaft einsehen möchten, müssen Sie sich an einen Notar wenden.

MEHR INFOS Abfragen durch registrierte Personen | bnb.be

Ich habe eine andere Frage

Die Antwort finden Sie wahrscheinlich auf der ZKS-Website: Zentrale Kontaktstelle für Konten und Finanzverträge (ZKS) | nbb.be

Ich habe die Antwort auf meine Frage nicht gefunden