Maastrichter Konvergenzkriterien

Während der zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Januar 1994 bis 31. De­zem­ber 1998) wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedstaaten zu erreichen. Vier Messkriterien wurden im Dezember 1991 im Maastricht-Vertrag festgelegt.

  • Niedrige Inflation. Die im Verlauf eines Zeitraums von einem Jahr vor der Prüfung der Aufnahme eines Landes verzeichnete durchschnittliche Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Rate der drei preisstabilsten Länder liegen.
     
  • Gesunde Staatsfinanzen. Das öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen und die Staatsverschuldung darf 60 % des BIP nicht übersteigen, es sei denn, sie geht in ausreichendem Maße zurück und nähert sich mit hinreichendem Tempo ihrem Referenzwert. Dieses Kriterium ist also weicher und kann großzügiger ausgelegt werden.
     
  • Stabile Wechselkurse. Das beitrittswillige Land muss seit mindestens zwei Jahren die vom Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgeschriebenen normalen Schwankungsbreiten eingehalten haben und darf seine Währung nicht gegenüber der eines anderen MItgliedstaates abgewertet haben.
     
  • Niedriger Zinssatz. Im Jahr vor der Entscheidung über den Beitritt darf der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Kredite nur 2 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten Länder liegen.