Wie werden die Einkommen der Nationalbank verteilt?

Der Gesetzgeber wollte, dass die von der Nationalbank erwirtschafteten Gewinne ihre finanzielle Solidität als Zentralbank des Landes gewährleisten und zur Finanzierung ihrer Aufgaben von allgemeinem Interesse beitragen. Aus diesem Grund übertrug das Gesetz die Verteilung der Einkommen nicht der Hauptversammlung, sondern mit dem Regentenrat einem Organ, dessen Mitglieder mehrheitlich von der Hauptversammlung gewählt werden und aus den sozialen und wirtschaftlichen Kreisen Belgiens stammen. Somit hat der Regentenrat den Auftrag, einen Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse und dem Interesse der Aktionäre zu schaffen.

Es ist Merkmal einer Zentralbank, dass es Regeln für die Verteilung ihrer Erträge gibt, die garantieren müssen, dass die überschüssigen Einkünfte nach Abzug ihrer Kosten an den Staat als souveräner Staat zurückfließen. Die wichtigsten Einkünfte einer Zentralbank kommen dabei aus der Ausübung der vom Staat gewährten Monopolrechte, insbesondere die Ausgabe von Banknoten.

Darum sieht Artikel 32 des Grundlagengesetzes der Bank in eine transparente Verteilungsregelung vor, nach der bei Gewinn zunächst der für die Rücklagenbildung erforderliche Teil zurückbehalten, dann die Aktionäre vergütet und schließlich der Saldo an den souveränen Staat ausgeschüttet wird :

Artikel 32. - Der Jahresgewinn wird wie folgt verteilt:

  1. die Aktionäre erhalten eine erste Dividende in Höhe von 6 %;
  2. vom Überschuss wird ein vom Direktionskomitee vorgeschlagener und vom Regentenrat festgelegter Betrag je nach Gutdünken dem Rücklagenfonds oder der verfügbaren Rücklage zugeführt;
  3. vom zweiten Überschuss erhalten die Aktionäre eine vom Regentenrat festgelegte zweite Dividende in Höhe von mindestens 50 % des Nettoerlöses der Aktiva, die den Gegenposten zum Rücklagenfonds und der verfügbaren Rücklage bilden;
  4. den Saldo erhält der Staat; er ist von der Gesellschaftssteuer befreit.

Für die konkreten Anwendungsmodalitäten dieser Bestimmung wird auf die vom Regentenrat der Bank am 22. Juli 2009 bekannt gegebene Rücklagen- und Dividendenpolitik verwiesen. 
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